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  3. Asylpolitik: Wenn ein Flüchtling den Führerschein will

Asylpolitik
24.08.2015

Wenn ein Flüchtling den Führerschein will

Für Flüchtlinge wurde der Weg, an den Führerschein zu gelangen erleichtert. Symbolbild
Foto: Marius Becker (dpa)

Auch Flüchtlinge wollen in Deutschland mobil sein. Ein eigenes Auto zu fahren, ist aber nicht nur aus finanziellen Erwägungen heraus schwierig. Der Weg zur Fahrerlaubnis wurde nun erleichtert.

Wieso kommt das Thema plötzlich auf?

Mehrere Landratsämter sind an übergeordnete Behörden herangetreten, weil sich in den Führerscheinstellen Asylbewerber gemeldet hatten, die den Führerschein machen wollten. Sie konnten aber ihre Identität nicht nachweisen, da sie keinerlei Ausweispapiere bei sich hatten. Um eine etwas weiter entfernte Arbeitstelle antreten zu können, ist vielerorts auf dem Land das Auto nach wie vor unverzichtbar.

Gibt es auch Gerichtsurteile dazu?

Ja. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel gab vor gut zwei Monaten einem Mann recht, der 2009 aus Afghanistan nach Deutschland gekommen war. Er hatte keine Papiere. Die Daten der Ausländerbehörde beruhten auf den Angaben des Mannes. Der für ihn zuständige Landkreis lehnte seinen Antrag auf einen Führerschein ab, da ein „amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt“ fehle.

Warum fehlen denn so häufig die Papiere?

Ein Grund ist, dass die Herkunft verschleiert werden soll. Die Flüchtlinge gehen in diesen Fällen davon aus, dass sie ohne Papiere und mit falschen Angaben größere Chancen haben, als Asylbewerber anerkannt zu werden. Aber es ist auch so, dass es oft keine Dokumente gibt. Ein Beispiel ist Eritrea. Dort funktioniert die Verwaltung nicht. Die Chance, sich regelrecht ausweisen zu können, ist ziemlich gering.

Und wie sieht die Regelung jetzt aus?

Die Behörden dürfen – anders als das bislang der Fall war – auf die Vorlage von Geburtsurkunde, Führerschein oder Reisepass verzichten. Es reicht ein Reiseausweis als Ersatzpapier, das vom Ausländeramt ausgestellt wird. Die Angaben beruhen dann auf Aussagen des Asylbewerbers. Das wird auch so dokumentiert. Und es genügt, um Asylbewerbern später einen Führerschein auszustellen.

Wird den Flüchtlingen die Führerscheinprüfung erleichtert?

Nein. Selbstverständlich müssen auch Asylbewerber einen Kurs machen und ihre erworbenen Kenntnisse in Theorie und Praxis am Ende in Prüfungen nachweisen. Da gibt es keinerlei Unterschied zwischen deutschen Führerscheinprüflingen und Asylbewerbern. Wer den Führerschein schafft, der beherrscht in hohem Maße die deutsche Sprache und ist vermutlich auch schon ganz gut integriert.

Ist der Zugang zum Führerschein bundeseinheitlich geregelt?

Nein. Laut bayerischem Innenministerium reicht in Rheinland-Pfalz bereits eine Aufenthaltsgestattung für einen Führerschein-Antrag. Das genügt in Bayern nicht.

Und wenn der Antragsteller dem Anschein nach zu jung ist, einen Führerschein machen zu dürfen?

Bestehen Zweifel am Alter, dann wird dieses Ersatzdokument so auch nicht ausgestellt.

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