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Volkszählung: Zensus 2011: Wohneigentümer müssen Porto zahlen

Volkszählung

Zensus 2011: Wohneigentümer müssen Porto zahlen

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    Beim Zensus 2011 gilt der 9. Mai als Stichtag für die Daten des Fragebogens.
    Beim Zensus 2011 gilt der 9. Mai als Stichtag für die Daten des Fragebogens. Foto: dpa

    An der Außenstelle des Landesamtes für Statistik in Fürth stehen die Telefone seit Tagen nicht mehr still. Tausende Bürger aus Bayern, die von der Volkszählung betroffen sind, wollen über die zentrale Rufnummer der Behörde klare Auskünfte bekommen. Vor allem eine Frage beschäftigt die Menschen: Muss ich den Fragebogen für Wohneigentümer frankiert zurückschicken?

    Die rechtliche Lage ist laut Landesamt eindeutig. „Die Bürger tragen selber die Portokosten, wenn sie uns den Bogen per Post schicken wollen“, sagt Anke Schwarz. Viele Befragten verstehen das nicht und sind verärgert. Schließlich verlangt der Staat vom Wohneigentümer genaue Informationen über seine Gebäude. Und dafür muss man noch selber zahlen – auch wenn es nur 1,45 Euro sind.

    Schwarz verweist auf die Möglichkeit, den Fragebogen kostenlos im Internet auszufüllen. Für viele ältere Bürger ist das jedoch keine Alternative.

    Im schlimmsten Fall droht Zwangsgeld

    Wer seinen Umschlag trotzdem unfrankiert in den Briefkasten wirft, bekommt bald wieder Post von den Statistikern. „Wir können die Annahme verweigern und die betreffende Person auffordern, uns ihren Bogen erneut zuzusenden“, erklärt Schwarz. Im schlimmsten Fall droht ein Zwangsgeld von mindestens 300 Euro. „Die Höhe richtet sich nach dem Eigentum des Auskunftspflichtigen.“ Aber würden die Behörden wirklich vollständig ausgefüllte Formulare ablehnen, nur weil die Briefmarke fehlt? Schwarz: „Dazu sage ich jetzt nichts.“ (cin-)

    Fragen an das Landesamt für Statistik unter Telefon 0911/98208-125.

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