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Alkoholverbot an Tankstellen: Zurück zum Fleckerlteppich?

Alkoholverbot an Tankstellen

Zurück zum Fleckerlteppich?

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    Zurück zum Fleckerlteppich?
    Zurück zum Fleckerlteppich?

    Der Bayerische Städtetag und der Gemeindetag kritisieren die Staatsregierung, weil sie beim nächtlichen Verkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen offenbar keine Fortschritte macht. „Das Kabinett kommt leider nicht richtig voran“, sagte Bernd Buckenhofer vom Städtetag gestern auf Nachfrage. Er bedauerte, dass Ministerpräsident Horst Seehofer bislang nicht habe erkennen lassen, dass er das Verbot vorbehaltlos unterstütze. Beide kommunalen Spitzenverbände sind generell gegen einen Verkauf alkoholischer Getränke an Tankstellen außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten – Bier eingeschlossen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte im vergangenen Jahr in der CSU/FDP-Koalition erfolglos dafür geworben, wenigstens hochprozentige Alkoholika an Tankstellen nachts zu verbieten.

    Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick über die Landesgrenze nach Baden-Württemberg. Dort dürfen Tankstellen zwischen 22 und 5 Uhr keinen Alkohol verkaufen, wenn sie keine Gaststättenlizenz haben. Dieses nächtliche Alkoholverkaufsverbot ist mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht vergangenen Sommer bestätigt.

    Inzwischen wollen Kommunen nicht länger darauf warten, bis ein Bundesland zu gesetzlichen Regelungen kommt. In Augsburg, der drittgrößten Stadt Bayerns, sind wie berichtet Bestrebungen im Gange, den Alkoholverkauf an Tankstellen spürbar einzuschränken. Vorbild ist die 48000-Einwohner-Stadt Frankenthal in Rheinland-Pfalz. Die kreisfreie Stadt hat den im Landesrecht schwammigen Rechtsbegriff der „kleineren Mengen“ konkretisiert, die nachts verkauft werden dürfen. Und sie hat bis hin zum Bundesverwaltungsgericht durch alle Instanzen ihre Vorstellungen durchgesetzt, wer eigentlich berechtigt ist, an Tankstellen alkoholischen „Reiseproviant“ mitzunehmen. Für Frankenthal bedeutet das: Zwischen 2 und 6 Uhr wird Alkohol nur noch in begrenzten Mengen an Tankstellen abgegeben. Pro Person zwei Liter bei einem Alkoholgehalt von bis zu 8 Prozent oder ein Liter bei über 8 und bis zu 14 Prozent oder aber 0,1 Liter, wenn der Alkoholgehalt 14 Prozent übersteigt. Fußgänger und Radfahrer erhalten keinen Alkohol, weil sie nicht als Reisende gelten. „Bei uns ist zwar deshalb nicht alles eitel Sonnenschein“, sagt der Frankenthaler Ordnungsamtschef Karl Metzdorf. „Aber die Situation hat sich spürbar verbessert.“ Nächtliche Saufgelage im Umfeld der Tankstellen, Lärmbelästigung oder angetrunkene Kunden, die Nachschub ordern und Tankstellenmitarbeiter angehen, seien nicht mehr in einem solchen Ausmaß wie vor der Regelung feststellbar – auch weil regelmäßig von Ordnungsbehörden kontrolliert werde. „Die sechs Tankstellenpächter, die das betrifft, nehmen es zähneknirschend hin“, sagt Metzdorf, der seine Stadt als Vorreiter sieht. „Ich kann nur andere Kommunen ermuntern, es uns gleichzutun.“

    Der Gemeindetag begrüßt es „im Prinzip, wenn Gerichte die Selbstverwaltung der Kommunen stärken“. Nötig sei aber ein gewisser Spielraum, in dem man sich bewegen müsse. Wenn jede Kommune ihre eigenen Regeln mache, könnte das schnell ad absurdum geführt werden, sagt Sprecher Otto Dix. Schließlich sei der Mobilität der Menschen kaum Grenzen gesetzt – und der Weg zur nächsten Tankstelle, auf deren Gemeindegebiet eine großzügigere Handhabung als in der Nachbarschaft gelte, nicht weit. Der Städtetag fordert die Koalition auf, „die Sache landesrechtlich zu regeln. Die Kommunen und die Bürger dürfen hier vom Staat nicht allein gelassen werden“, sagt der Vize-Geschäftsführer Buckenhofer.

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