Strafverfahren 720 Js 31889/09 hat es in sich. Denn in der Anklage der Staatsanwaltschaft Darmstadt geht es um mehr als Betrug, zwei beschuldigte Brüder und einen Rechtsanwalt, dessen Namen halb Deutschland aus Inkassoschreiben kennt. Es geht um ein Geschäftsmodell, das unzählige Menschen um ihr Geld brachte – und ein paar wenige Menschen zu Millionären machte: Es geht um Abofallen im Internet.
Abofallen sorgen seit ziemlich genau sechs Jahren in Deutschland für Schlagzeilen, für Ärger, oft auch für Verzweiflung. Dabei ist die Masche der Täter geradezu primitiv. Sie stellen Webseiten ins Internet, auf denen sie Computerprogramme, Tests, Horoskope oder sonstige Dienstleistungen anpreisen. Um diese nutzen zu können, sollen Interessierte sich mit Name und Adresse anmelden und die AGB bestätigen. Im Kleingedruckten, im Fließtext, oder außerhalb des sichtbaren Bildschirmbereichs verstecken die Abzocker dann Klauseln, nach denen die Nutzung des Dienstes etwas koste. In aller Regel ist von einem Abonnement die Rede mit einer Laufzeit von ein bis zwei Jahren.
Wer sich anmeldet und die überraschende Rechnung dann nicht bezahlen will, wird von den Neppern, ihren Inkassofirmen oder spezialisierten Anwälten mit einer Flut von Drohbriefen unter Druck gesetzt.
Verbraucherschützer haben für diese Form der Nötigung einen eigenen Begriff erfunden: Sie sprechen von Inkasso-Stalking, wenn per Mail, Brief oder neuerdings auch mit nächtlichen Anrufen so lange Druck ausgeübt wird, bis zumindest einige Opfer weich werden und zahlen.
Wie viele zahlten, ist völlig unklar
Allein zwischen 2009 und 2011 sollen einer infas-Umfrage zufolge 5,4 Millionen Deutsche in eine Abofalle im Internet getappt sein. Wie viele von ihnen unter Inkasso-Stalking und dubiosen Mahnungen einknickten und zahlten, ist unklar. Es dürften nicht wenige gewesen sein – obwohl die Verbraucherzentralen seit Jahren raten, nicht zu zahlen. Denn die Betreiber der Abofallen hüteten sich in aller Regel, vor Gericht zu ziehen und dort ihre Rechnungen durchzuboxen. Kein Wunder: Die Gefahr, eine Schlappe zu erleiden und damit ein Signal an andere Opfer zu setzen, war zu groß.
Trotzdem funktionierte das Geschäft mit den fragwürdigen Internetdiensten über Jahre hinweg gut. Weil Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte mit dem neuen Medium Internet und seinen Auswüchsen überfordert waren. Weil die Politik das Problem – vor allem das des Inkasso-Stalkings – ignorierte. Und weil viele Deutsche offensichtlich der Mut verlässt, wenn sie es mit Rechtsanwälten oder Inkassobüros zu tun bekommen. Ob die Seite nun opendownload.de, nachbarschaft24.net oder simsen.de hieß – für einige wenige hat sich das Geschäft mit den klein gedruckten Preisen und der großen Angst jedenfalls gelohnt. Auf der Strecke blieben die deutschen Verbraucher und ihr Vertrauen in das Medium Internet.
Seit einigen Monaten allerdings dreht sich der Wind. Die Politik ist auf das Volksproblem Abofallen aufmerksam geworden – und präsentiert eine mehr oder weniger sinnvolle Lösung: den „Button“. Künftig sollen Verbraucher im Internet per Knopfdruck bestätigen, dass sie über die Kostenpflicht eines Angebots informiert sind. „Unseriöse Geschäftspraktiken laufen künftig ins Leere“, glaubt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Zivilgerichte sprechen schon lange von Betrug
Zugleich hat sich auch die Strafjustiz endlich ein Herz gefasst. Statt die massenhafte Abzocke zu ignorieren, greifen erste Anklagebehörden durch – nachdem Zivilgerichte schon länger von Betrug sprechen. In Hamburg muss sich seit Oktober eine Bande wegen Betrugs mit Abofallen vor dem Landgericht verantworten. Und in Darmstadt sollen die Drahtzieher der berüchtigten Seiten opendownload.de, softwaresammler.de und top-of-software.de auf die Anklagebank.
Mit den Brüdern Andreas und Manuel S. hat es erstmals zwei graue Eminenzen des dubiosen Internethandels in Deutschland getroffen. Beide waren bereits mit 0190-Dialern dick im Geschäft – und wurden trotzdem nie strafrechtlich belangt. Ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft reichen werden, sie wegen Betrugs hinter Schloss und Riegel zu bringen, ist völlig offen – ebenso wie die Frage, was mit dem Geld geschieht, das die Brüder verdient haben.
Bei Inkasso-Anwalt Olaf T., der mit seinen Drohschreiben die Opfer der Brüder unter Druck setzte, wird die Schuldfrage ebenfalls genau zu prüfen sein. Eine Verurteilung dürfte auch für seine Kollegen, die umstrittene Forderungen eintreiben, Signalwirkung haben.
Politik und Justiz sind jedenfalls, nach sechs Jahren, endlich aktiv geworden in Sachen Abofallen im Internet. Hinzu kommt, dass auch die Banken sensibilisiert sind. Nachdem sich immer mehr betroffene Verbraucher beschwerten, kündigten zunehmend Geldinstitute den Betreibern fragwürdiger Internetdienste das Konto. Der Imageschaden, mit Abofallen in Verbindung gebracht zu werden, wog für die Banken offensichtlich schwerer als das Geld, das sich mit der Kontoführung verdienen ließ. Abofallen-Betreiber treffen derartige Kontokündigungen an ihrer empfindlichsten Stelle. Um kassieren zu können, benötigen sie Kontoverbindungen in Deutschland. Werden diese gekündigt, gerät ihr komplettes Mahn- und Inkassowesen ins Stocken.
Zugleich hat in Deutschland eine breite Debatte über Inkassofirmen und die Auswüchse in dieser Branche begonnen. Denn ohne die rüden Inkassomethoden einzelner Firmen und Anwälte hätte die Abzocke mit Abofallen nie so erfolgreich sein können. Dass Geldeintreiber mit negativen Schufa-Einträgen drohen, mit Gehaltspfändungen und Hausbesuchen oder gar nächtlichem Telefonterror gegen Opfer starten, soll endlich ein Ende haben, fordern erste Politiker.
Es wird also eng für die Abofallen-Steller in Deutschland. Und was machen die Betreiber der umstrittenen Abo-Dienste und ihre Helfershelfer?
Ein Teil von ihnen hat die Zeichen der Zeit erkannt, ist abgetaucht und hat so versucht, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. Andere wenden sich neuen „Geschäftsfeldern“ zu, etwa der Abzocke per iPhone. Dritte versuchen, zumindest noch den kläglichen Rest abzuernten. Sie verschicken weiter fleißig Mahnungen für dubiose Dienste.
Einstweilige Verfügungen gegen Verbraucherzentralen
Wieder andere schlagen wild um sich. Das mussten in den vergangenen Wochen mehrere Verbraucherzentralen und Blogger erleben. Sie wurden mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen überschüttet, weil sie Verbrauchern geraten hatten, sich bei den Banken mutmaßlicher Abzocker zu beschweren. Das sei ein illegaler Eingriff in ihren Geschäftsbetrieb, argumentierten die Antragsteller. Die betroffenen Verbraucherzentralen wollten sich auf Anfrage unserer Zeitung dazu nicht näher äußern. Wie es heißt, seien aber Rechtsmittel eingelegt. Bis die Gerichte darüber entscheiden, werden noch viele Monate vergehen.
Am Niedergang der Kostenfallen-Branche, zumindest in ihrer heutigen Form, dürfte das nichts ändern. Nach sechs Jahren herrscht Götterdämmerung im einstigen Abofallen-Paradies Deutschland.