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Prozess in Würzburg
07.03.2017

Facebook-Urteil: So sollten Betroffene bei Hass-Postings reagieren

Ein syrischer Flüchtling hat Facebook verklagt und verloren.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

Ein syrischer Flüchtling hat Facebook verklagt - und verloren. Was ein Augsburger Medienanwalt zu dem Urteil sagt und was er Betroffenen rät.

Facebook muss weiterhin nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen den Flüchtling Anas M. suchen und diese löschen. Der Syrer unterlag mit seinem Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem Würzburger Landgericht. Er muss weiter selbst verleumderische Beiträge, die sich gegen ihn richten, suchen und melden (mehr zu dem Urteil lesen Sie hier).

Der Augsburger Medienanwalt Hagen Hild ordnet für uns ein, was das Urteil in der Praxis bedeutet. "Das Urteil hat nichts mit Fake News zu tun, also der Verbreitung falscher Nachrichten, sondern hier war die Verletzung des Persönlichkeitsrechts das Thema", erklärt Hild. Der Fall von Anas M. liege noch etwas komplizierter, weil es darum ging, bereits geteilte Beiträge zu löschen. Mehr könne er derzeit nicht zum konkreten Fall sagen, sagt Hild. Das Urteil liege ihm noch nicht schriftlich vor. Der Anwalt hat allerdings allgemeine Tipps für Betroffene, die auf Facebook verunglimpft werden.

Betroffene sollten schnell reagieren

Wie sollten sie reagieren? "Möglichst schnell", rät Hagen Hild. "Meist handelt es sich um Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, und wenn man dies per einstweiliger Verfügung stoppen will, dann sollte man das innerhalb von einem Monat machen, sonst wird es schwierig, eine einstweilige Verfügung zu erwirken."

Ist bereits mehr als ein Monat vergangen, könne man immer noch mit einer "normalen" Klage reagieren, doch das könne sich ziehen. "Und in der Zeit können sich die Inhalte natürlich im Netz weiter verbreiten wie dies auch in dem Fall geschehen ist, der in Würzburg verhandelt wurde", gibt Hild zu bedenken.

Rechtsanwalt Hagen Hild

Die nächste Frage sei, gegen wen ein Betroffener vorgehen solle - den Nutzer, der die verleumderischen Inhalte gepostet hat, oder Facebook, das als Plattform das Verbreiten solcher Inhalte ermöglicht. Hagen Hild rät: "Es ist immer einfacher, gegen einen bestimmten Nutzer vorzugehen, wenn der identifizierbar ist."

Bei Facebook gestalte sich das oft schwieriger. Zunächst muss ein Betroffener das soziale Netzwerk davon in Kenntnis setzen, dass es eine Rechtsverletzung gibt. Ein Screenshot alleine reiche da oft nicht aus, so Anwalt Hild: "Je nach Programm, mit dem der Screenshot erstellt wurde, ist die URL nicht lesbar. Am besten also den Link auch noch aufführen, damit Facebook die Sache schnell prüfen kann."

Wie kann man Beiträge bei Facebook melden?

In der Facebook-Hilfe finden sich Anleitungen, wie Nutzer einen Beitrag am besten melden. Das Netzwerk empfiehlt den "Melden"-Link. Auf den kommt man, wenn man auf den Pfeil neben einem Beitrag klickt. "Wir in der Kanzlei melden eine Rechtsverletzung aber darüber hinaus immer noch per Mail an die Adresse impressum-support@support.facebook.com", erklärt Hagen Hild. Wer eine Antwort erhalte, sei schon einen Schritt weiter, weil dann der Nachweis da sei, dass die Meldung angekommen ist.

Sollte Facebook nicht reagieren oder die Löschung der Inhalte ablehnen, wird es schwierig. Hagen Hild sagt: "Dann muss man Klage einreichen, und weil das auf Englisch geschehen muss, wird so etwas allein durch die Übersetzung schnell teuer. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung haben, tun sich schwer und müssen sich genau überlegen, ob das es ihnen wert ist."

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