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Redtube
12.12.2013

Nach Telekom-Kunden: Nächste Abmahnwelle wegen Streaming kommt

Urmann + Collegen, eine Regensburger Kanzlei, hat tausende Menschen wegen Nutzung von Video-Streams abgemahnt. Jetzt wurde bekannt: Die nächste Abmahn-Welle wegen Streamings steht wohl schon an.
Foto: Andrea Warnecke, dpa

Die Kanzlei Urmann + Collegen hat tausende Menschen wegen Nutzung der Seite Redtube abgemahnt. Jetzt wurde bekannt: Die nächste Abmahn-Welle wegen Streamings steht wohl schon an.

Seit gut einer Woche sorgt die Abmahnwelle der Kanzlei U+C für Empörung und Verunsicherung. Wohl über 10.000 Menschen - durchwegs Kunden der Telekom - bekamen in den vergangenen Tagen Anwaltspost, weil sie angeblich pornografische Filme auf der Plattform Redtube gesehen hatten.

Jetzt wurde bekannt: Diese Redtube-Abmahnungen sind nur die Spitze des Eisbergs. "Für Rechtsanwalt Thomas Urmann waren diese Abmahnungen erst der Anfang. Er geht davon aus, dass in den nächsten Jahren noch viele Streaming Abmahnungen folgen werden", berichtete Rechtsanwalt Christian Solmecke am Mittwochabend nach einem Telefonat mit dem Abmahner.

Schon in Sachen Redtube werde es wohl demnächst weitere Abmahnungen geben. Bislang seien nur Kunden der Deutschen Telekom betroffen, so Solmecke. "Es wurden jedoch auch Auskunftsbeschlüsse für andere Internetprovider erwirkt, die Kanzlei ist aufgrund der Vielzahl allerdings noch nicht dazu gekommen, weitere Abmahnungen zu verschicken."

Ob die Abmahnungen der Kanzlei U+C überhaupt berechtigt sind, steht dabei auf einem anderen Blatt. Viele Juristen gehen nämlich davon aus, dass Streaming überhaupt kein Verstoß gegen das Urheberrecht ist. Hier die wichtigsten Fragen zu Fall:   

Was ist eine Abmahnung?

Bei einer Abmahnung weist man einen Dritten auf eine – angebliche – Rechtsverletzung hin und fordert ihn auf, diese nicht mehr zu begehen. Akzeptiert der Abgemahnte und unterschreibt eine sogenannte Unterlassungserklärung, ist der Fall erledigt. In der Regel muss der Abgemahnte auch die Anwaltskosten des Abmahners zahlen. Akzeptiert der Abgemahnte nicht, kann der Abmahner vor Gericht ziehen und dort versuchen, seine behaupteten Ansprüche durchzusetzen.

Was hat es mit der aktuellen Abmahnwelle auf sich?

Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) aus Regensburg hat tausende Telekom-Kunden wegen Nutzung der Internetplattform Redtube abgemahnt. Die Betroffenen hätten dort per Stream einen oder mehrere Pornofilme angesehen und damit einen Urheberrechtsverstoß begangen. Deshalb sollen sie eine Unterlassungserklärung abgeben und 250 Euro an eine Firma „The Archive“ zahlen.

Ist das Ansehen eines Video-Streams im Internet illegal?

Das ist unklar. Viele renommierte Juristen gehen davon aus, dass Streaming kein Urheberrechtsverstoß und daher legal ist. Damit wären auch die Abmahnungen der Kanzlei U+C unberechtigt. Eine einheitliche Rechtsprechung oder gar höchstrichterliche Urteile gibt es dazu aber noch nicht.

Sind die Abmahnungen von U+C wirksam?

Das ist höchst umstritten. So glaubt etwa der Freisinger Fachanwalt Thomas Stadler, dass die Abmahnungen allein schon wegen handwerklicher Mängel unwirksam sind

Wie kam die Kanzlei überhaupt an die Adressen der Abgemahnten?

Die Anwälte legten beim Landgericht Köln offenbar eine Liste von IP-Adressen – vergleichbar mit individuellen Hausnummern im Netz – vor und beantragten erfolgreich einen Herausgabebeschluss. Daraufhin musste die Telekom die Daten herausgeben. Woher die IP-Adressen stammen, ist nicht geklärt. " Natürlich habe ich Herrn Urmann auch gefragt, wie denn die IP-Adressen der Benutzer ermittelt worden sei. In diesem Punkt berief sich der Kollege auf seine anwaltliche Schweigepflicht", berichtet Anwalt Solmecke, einer Wenigen, der mit den Massenabmahnern in den vergangenen Tagen telefonieren konnte. Die Kanzlei U+C beantwortet Presseanfragen derzeit nicht.

Ist so eine Herausgabe von Nutzerdaten ein normaler Vorgang?

Jein. Bei Urheberrechtsverletzungen – etwa in Tauschbörsen – kommt es immer wieder vor, dass Rechteinhaber bei Gerichten die Herausgabe von Daten beantragen, um dann abmahnen zu können. Bei Video-Streams wie im aktuellen Fall ist das aber neu. Vieles deutet darauf hin, dass das zuständige Landgericht Köln hier Tauschbörsen und Video-Streaming verwechselt und somit einen Fehler gemacht hat.

Ich habe eine Abmahnung per Mail von Urmann + Collegen bekommen. Ist diese ebenso gültig wie ein Brief?

Grundsätzlich kann man auf jedem Weg abmahnen, per Brief, per Fax, auch per Mail. Vorsicht aber bei den Mails, die gestern im Namen von U+C verschickt wurden. Hierbei handelte es sich um kriminelle Trittbrettfahrer. Im Anhang der Mails befand sich ein gefährliches Schadprogramm, das beim Öffnen den Computer verseucht.

Ich habe keine Abmahnung von U+C bekommen. Bin ich sicher?

Nicht unbedingt. Bisher haben nur Telekom-Kunden Anwaltspost bekommen. Wenn Sie in den vergangenen Monaten einmal die Seite Redtube besucht haben und Kunde eines anderen Internetanbieters sind, kann es sein, dass sie ebenfalls demnächst eine Abmahnung bekommen. Denn Urmann + collegen haben wohl auch für andere Internetprovider Herausgabebeschlüsse erwirkt.

Kann ich eine Abmahnung einfach ignorieren?

Grundsätzlich sollte man bei Abmahnungen immer prüfen (lassen), ob diese nicht womöglich berechtigt ist. Im aktuellen Fall der Streaming-Abmahnungen tendieren viele Juristen zur Auffassung, dass man auf diese tatsächlich nicht reagieren - und vor allem nicht zahlen - muss. "Es spricht einiges dafür, dass man sich keine schlaflosen Nächte machen muss. Selbst bei den echten Abmahnungen von U + C ist schlichtes Ignorieren derzeit eine vertretbare Option", schreibt etwa der Anwalt Udo Vetter in seinem lawblog - nachdem er einen Tag zuvor noch eher anderer Meinung war eher anderer Meinung war.

Welche Möglichkeiten habe ich als Abgemahnter von U+C?

Wer von der aktuellen Abmahnungswelle der Kanzlei U+C betroffen ist, hat mehrere Möglichkeiten:

  • Akzeptieren Die Unterlassungserklärung abgeben und zahlen ist eine Möglichkeit. Fast alle Juristen raten davon im vorliegenden Fall aber ab.
  • Bedingt akzeptieren Den Vorwurf bestreiten, eine modifizierte Unterlassungserklärung für die Zukunft abgeben und die Kosten nicht zahlen wäre eine weitere Alternative. Das ist aber nicht ungefährlich und kann unter Umständen später sehr teuer kommen - oder trotzdem vor Gericht enden. Juristische Beratung ist hier dringend empfohlen.
  • Widersprechen Einer unberechtigten Abmahnung kann man natürlich auch widersprechen. Auch hier das Risiko: Der Fall könnte vor Gericht landen.
  • Ignorieren Birgt ebenfalls die theoretische Gefahr, dass U+C dann vor Gericht ziehen könnte. Wird dennoch von vielen Juristen empfohlen: „Aus meiner Sicht können die Abmahnungen ignoriert werden“, sagt etwa Jochen Weisser, Rechtsanwalt und Jurist beim VerbraucherService Bayern. „Handlungsbedarf besteht erst für den höchst unwahrscheinlichen Fall, dass die Kanzlei U+C gerichtliche Schritte einleitet.“

Kann ich Strafanzeige erstatten, wenn ich in der Abmahnung eine Straftat sehe?

Das ist tatsächlich schon geschehen. "Wir haben uns heute dazu entschlossen, gegen den Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian und einen Mitarbeiter der itGuards Inc. Strafanzeige zu erstatten und den Bundesdatenschutzbeauftragten zu informieren", berichtet die Kanzlei Werdermann/von Rüden auf Facebook. Sie vermutet einen Verstoß gegen Datenschutzgesetze hinter den Abmahnungen.

Wo bekomme ich als Betroffener weitere Hilfe?

Verbraucherzentralen und Anwälte helfen bei Fragen weiter - allerdings nicht kostenlos. 

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