Streams bei movie4k und Co: Auch für Nutzer illegal?
Filmportale wie movie2k und movie4k sind illegal - aber gilt das auch für die Nutzer? Macht man sich strafbar, wenn man auf movie4k.to Filme anschaut? Oder ist das legal?
Online-Streams auf Movie4k - legal oder illegal für Nutzer? Darauf lautet die gängigste Meinung "Man macht sich nur strafbar, wenn man die Filme herunterlädt." So einfach ist die Gesetzeslage allerdings nicht. Was daran liegt, dass auch das alleinige Streamen prinzipiell bereits ein Download ist, denn die Dateien werden temporär im Cache - und damit auf der Festplatte - gespeichert.
Urteil: Streams auch für Nutzer illegal
Deutlich wurde dies beim Prozess gegen einen Betreiber der Seite kino.to. Jede Person, die sich auf illegalen Streaming-Portalen bewegt, könne sich hierdurch strafbar machen, bekräftigte Richter Mathias Winderlich damals. Er begründete dies damit, dass beim On-Demand-Streamen eine unerlaubte Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet.
Winderlich sieht bei diesem Verstoß gegen das Urheberrecht keinen Unterschied zwischen dem zeitweiligen Zwischenspeichern im Cache und einer dauerhaften Speicherung. Prinzipiell nachvollziehbar, denn am Ende des "Stück-für-Stück-Herunterladens" befindet sich der komplette Film im Cache.
Movie4k und Co: Rechtslage ist umstritten
Doch viele Rechtsexperten sehen die Rechtslage anders. Sie beziehen sich hauptsächlich auf den Paragraphen 44 des Urhebergesetzes, der besagt:
„Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.“
Online-Streaming: Uploader werden häufig hart bestraft
Somit gibt es keine eindeutige Rechtslage beim Online-Streaming, es bleibt eine juristische Grauzone. Ein Grundsatz-Urteil gibt es dazu in Deutschland bisher noch nicht. Vor Gericht landeten bisher fast ausschließlich die Uploader der Filme, die oft zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Die Logik dahinter: Wo kein Film hochgeladen wird, kann auch keiner angesehen werden.
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