Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Digital
  3. Restaurantkritik: Streit um Sterne - Restaurant will transparentere Web-Beurteilungen

Restaurantkritik
26.11.2014

Streit um Sterne - Restaurant will transparentere Web-Beurteilungen

"Sie hatten einen schlechten Tag?! Lassen Sie Ihren Frust am Bellvue raus..../www.frustbewaeltigung.de". Das Tübinger Restaurant will seine schlechte Web-Bewertung nicht hinnehmen.
Foto: Inga Kjer, dpa

Nur zwei von fünf Sternen? Das geht noch schlechter. Ein Tübinger Restaurant wirbt im Streit mit einem Bewertungsportal um negative Kritiken.

Der Kampf um die Sterne gehört im Netz zum Geschäft. Ob Hotels, Ärzte oder Gaststätten: Online können sie alle von den Kunden bewertet werden. Ein Tübinger Restaurant allerdings wehrt sich auf ungewöhnliche Weise gegen schlechte Bewertungen im Web und ruft seine Gäste zu absurd negativen Kritiken auf. Das Portal reagiert und löscht die Protesteinträge, Medien berichten. Der Streit weckt Aufmerksamkeit über die Grenzen der Unistadt hinaus. 

Für Ulf Siebert waren es zweieinhalb Sterne des Anstoßes. Seit Anfang Oktober wehrt er sich gegen die Einstufung seines Restaurants Bellevue beim Bewertungsportal Yelp. "Aus zahlreichen Einträgen wurden nur fünf angezeigt und in das Gesamtranking integriert", sagt Siebert. Die Filtersoftware bringe vor allem ältere und schlechte Bewertungen als empfohlen nach vorne, diese würden der aktuellen Situation nach einem Chefkochwechsel nicht gerecht. Mit seinem Berater Alexander Klebanov forderte er Yelp auf, alle Bewertungen freizuschalten - oder die Seite zu löschen.

Die Empfehlungssoftware sei automatisiert, hieß es in der Antwort des US-Unternehmens. Beiträge könnten weder von Nutzern noch von Yelp-Mitarbeitern beeinflusst werden, teilt Unternehmenssprecherin Hanna Schiller mit. Erklärungen dazu könnten auf der Seite nachgelesen werden, für alle Geschäfte würden die gleichen objektiven Standards gelten. Im Oktober 2012 hatte das US-Unternehmen das deutsche Portal Qype übernommen und die vorhandenen Rezensionen aber nur teilweise übertragen. Danach tauchten die ersten Beschwerden gegen Bewertungen auf. Die Löschung eines Profils, wie von Siebert gefordert, ist laut Yelp aber nicht gewollt und nicht möglich.

In Tübingen stößt das auf Unverständnis. "Wir haben beschlossen, dem System die Narrenkappe aufzusetzen", sagt Siebert. Deshalb fordert er seine Gäste zu überzogen negativen Bewertungen bei Yelp auf, stellte zudem mit Klebanov die eigene Seite frustbewaeltigung.de ins Netz. Im Restaurant werben Banner und Tafeln für die Aktion. Yelp reagierte und löschte einen Teil der Protestbeiträge als Verstoß gegen die Richtlinien. Die Nutzer wurden über den Schritt und die Hintergründe informiert.

Aus zweieinhalb Sternen wurden zwei

Aus den zweieinhalb Sternen sind mittlerweile zwei geworden. Umsatzeinbußen hat der Streit für Siebert allerdings keine gebracht. Im Gegenteil, sagt der Tübinger. Er sitzt in einem der dunklen Sessel seines Restaurants, links hinter sich die Fensterfront auf den Neckar. Den Vorwurf, es gehe ihm rein um Publicity, weist er zum Teil zurück. Er wolle Aufmerksamkeit wecken, ja, aber nicht nur für sein Lokal: "Wir wollen mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit auf allen Bewertungsportalen." Von dem Problem seien zahlreiche Unternehmen betroffen.

Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht man die Auseinandersetzung skeptisch: "Da niemand hinter die Kulissen der Portale blicken kann, ist der Informationswert solcher Bewertungen eigentlich gleich Null", sagt ein Sprecher. Verbraucher suchten die Infos trotzdem und versuchten, dadurch einen Eindruck zu bekommen. Die Portale müssten deutlich transparenter werden.

Im Netz haben sich Sterne und Co. nicht zum ersten Mal als Streitpunkt entpuppt. Ende Oktober erst musste etwa ein Käufer seine schlechte Bewertung eines Händlers beim Internet-Auktionshaus Ebay zurücknehmen. Hingegen entschied der Bundesgerichtshof im September, dass Angehörige freier Berufe wie Ärzte oder Anwälte keinen Anspruch auf das Löschen von Bewertungen im Web haben. Auch Siebert will nun prüfen, ob sich rechtliche Schritte gegen Yelp lohnen.

Grundsätzlich seien Bewertungsportale aus rechtlicher Sicht zulässig - es stelle sich aber die Frage, ob ein Unterlassungsanspruch bestehen könne, sagt der Tübinger Medienrechtler Norbert Flechsig. Dies sei dann der Fall, wenn falsche Behauptungen aufgestellt würden oder manipuliert werde. Ob man allerdings ein Portal auffordern könne, sein Geschäftsmodell und die Kriterien voraussetzungslos offenzulegen, sehe er aus juristischer Sicht eher skeptisch.

Der Protest der Tübinger wird vorerst weitergehen. Irgendwann, sagt Klebanov, soll die Aktion dann einschlafen. Bis dahin bleibt der Streit nach Einschätzung der Verbraucherzentrale vor allem ein Marketinginstrument - für beide Seiten. Allerdings mit ernsthaftem Hintergrund: "Es fehlt eine unabhängige Prüfstelle für Portale, die das Recht hat, hinter die Kulissen zu schauen." Susanne Popp, dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.