Die steigenden Ölpreise fördern die Bereitschaft, Holz als Brennstoff zu verwenden. Mancher Bundesbürger, der sich für die Kamin- und Kachelofenfeuerung entscheidet, hat dabei das stolze Gefühl, mit dem Verzicht auf Ölheizung auch dem Umweltschutz zu dienen. Umso härter trifft ihn die Novelle der Bundesimmissionschutzverordnung, die mit exakten Auflagen den zunehmenden Feinstaub-Ausstoß aus Öfen und Kaminanlagen begrenzen soll.
Mit der Novelle der Kleinfeuerungsverordnung hat die Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen für die Reduzierung von Feinstaubemissionen aus sogenannten Kleinfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen geschaffen. In einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) heißt es: „Insbesondere veränderte Anforderungen bei der Neuanschaffung und Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen werden spürbare Entlastungen bei den Feinstaubimmissionen bringen, durchschnittlich fünf bis zehn Prozent in den betroffenen Wohngebieten.“
Bisher galten veraltete Normen
Damit werden Besitzer von Öfen zur Nachrüstung verpflichtet, wenn ihre Anlage die Grenzwerte für die Feinstaubemission überschreitet. Erwin Kastenmayer, Technischer Innungswart bei der Kaminkehrerinnung Schwaben, spricht aber von moderaten Übergangsfristen. Öfen, die nach diesem Fristen nicht den Vorschriften entsprechen, werden vom Kaminkehrer stillgelegt. Die Besitzer müssen außerdem mit einem Bußgeld rechnen. Manche Holz-, Kohle-, Kamin- und Kachelöfen müssen komplett ersetzt, manche mit einem Partikelabscheider ausgerüstet werden. In Deutschland galten bisher veraltete Normen mit Grenzwerten, die dem aktuellem Stand der Technik nicht mehr entsprechen.
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