Einen Getränkemarkt hat Glött bisher nicht, doch das könnte sich vielleicht bald ändern. Zumindest, wenn es nach Andreas Stegbauer und dem Augsburger Verwaltungsgericht geht. Im März 2010 hatte der Glötter beantragt, in der Lagerhalle seiner Frau, in der Geräte seines Baugeschäfts gelagert werden, einen Getränkemarkt zu eröffnen (DZ berichtete). Dieses Vorhaben stieß bei Anwohnern und Gemeinde aber auf wenig Begeisterung. Stegbauer klagte, nun entschied das Gericht zu seinen Gunsten. „Das ist ein erster Erfolg“, sagte Stegbauer gestern gegenüber der DZ.
Erhöhtes Verkehrsaufkommen und Geruchsbelästigung waren die Argumente der Anwohner gegen sein Projekt, so Stegbauer. Sogar eine Unterschriftenliste bei der Gemeinde reichten sie ein. „Ich dachte, ein Getränkemarkt sei nicht schlecht, ich wollte nichts Böses.“
Doch auch der Gemeinderat war gegen einen Getränkemarkt im Wohnbaugebiet Schlossgarten. Bürgermeister Friedrich Käßmeyer erklärte auf Anfrage der DZ: „Es ist ein allgemeines Wohngebiet. Dort dürfen nur nicht störende Gewerbebetriebe genehmigt werden.“ Das sei Gesetzestext und keine Erfindung der Kommunen. Hinsichtlich des Getränkemarktes sei die Gemeinde aber davon ausgegangen, dass für die Anwohner eine Belästigung durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen entstehe. Zudem befürchteten die Räte, dass Leergut im Freien gelagert werde und durch die süßen Getränkereste Insekten angezogen würden, die zu einer „massiven Einschränkung der Lebensqualität“ geführt hätten. Das Landratsamt stützte diese Entscheidung.
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