Zöschingen Damit hatte wohl keiner gerechnet. Bereits am ersten Prozesstag zu den Zöschinger Windrädern gab es gestern nach mehrmaliger Anregung durch das Gericht einen Vergleich zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller, der Firma Honold. Demnach sollen im Wald bei Zöschingen nurmehr acht anstelle der zunächst vom Landratsamt genehmigten zehn Anlagen entstehen. Im gleichen Atemzug zog der Anlagenbetreiber auch den Antrag für drei weitere Windräder zurück. Ob diese Lösung tatsächlich kommt, muss nun aber der Gemeinderat entscheiden, der das Widerrufsrecht hat. Er tagt am 14. Mai.
Zuvor beschäftigte sich das Gericht vor allem mit der Artenschutzthematik und der möglichen Gefährdung für die Vögel, insbesondere den Rotmilan, durch die Anlagen. Hierzu erklärte Anton Burnhauser von der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Schwaben, dass nach dem vorliegenden Gutachten keine Anhaltspunkte für ein signifikantes Vogelschlagrisiko vorlägen. Dennoch halte er die Anlagen Nummer sechs und Nummer sieben für problematisch, da aufgrund ihrer günstigen topografischen Lage nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich in deren nächster Umgebung in Zukunft ein Rotmilanpärchen ein Revier einrichte. Für Auflagen zur Einschränkung des Betriebes sei diese bloße Vermutung allerdings nicht ausreichend, erklärte Burnhauser. Daran hätten auch die neuesten Daten, die von Reimut Kayser zusammengetragen wurden, nichts geändert.
„Die deuten darauf hin, dass er den Raum gelegentlich absucht, aber nicht auf ein Revier.“ Mehrmals wurde die Verhandlung auch auf Drängen des Gerichtes hin unterbrochen, damit sich die Parteien verständigen konnten. Tief gebeugt versammelte man sich zunächst um die Karte mit den Standorten, um dann untereinander zu beraten und sich schließlich in kleinen Schritten anzunähern. Bürgermeister Norbert Schön zeigte sich nach der Verhandlung überrascht über den gefundenen Kompromiss. Damit sei so nicht zu rechnen gewesen. „Aber für mich als Bürgermeister ist es schon enttäuschend, dass die Anlage, die die Gemeinde gekriegt hätte, jetzt wegfällt.“ Diese Meinung hatte er auch im Prozess geäußert. Denn die Anlage 7, die nun wegfällt, war die einzige auf Gemeindegrund. Wie der Gemeinderat nun über die gefundene Lösung entscheide, das vermöge er nicht zu sagen, so Schön.
Richterin Beate Schabert-Zeidler riet den Räten zum Ende der Verhandlung dazu, den Vergleich anzunehmen. „Ich will der Gemeinde mit auf den Weg geben, dass das ein gutes Angebot ist und eine gute Sache wäre, um wieder Frieden in die Gemeinde zu kriegen und sich trotzdem auf den Weg in die Zukunft zu machen“, sagte sie zum Abschluss. Bereits in der Verhandlung hatte sie in Richtung des Anwaltes der Gemeinde erklärt, es sei seine Aufgabe, den Räten deutlich zu machen, dass das Gericht den Vergleich nicht aus Jux und Tollerei angeregt habe. „Dann, glaube ich, stehen die Chancen sehr gut, dass sie sie überzeugen können.“
Gemeinderat Andreas Mengele, der im Gremium zur Fraktion der Projektkritiker gehört, wollte sich gestern nicht dazu äußern, wie er die Aussichten auf eine Zustimmung zum Vergleich einschätzt. „Schau mer mal“, lautete seine Antwort. Gleichzeitig sah er sich aber durch mehrere Aussagen der Richterin darin bestätigt, dass das Landratsamt im Genehmigungsverfahren Fehler gemacht hat. Diese hatte die Richterin im Prozess angesprochen und erklärt: „Manche Bescheide sollten nicht mit ganz so heißer Nadel gestrickt werden.“ Ebenso wie Mengele hielt sich auch Antragsteller Georg Honold gestern bedeckt. „Das muss ich erst verarbeiten, das ist noch zu frisch.“ Horst Steinwinter von der Bürgerinitiative nannte den Vergleich eine Lösung, mit der man leben könne. „Aber man hat gesehen, dass die Bürgerinitiative mit ihrem Widerstand doch einiges für die Gemeinde erreicht hat. Und so etwas darf uns in Zöschingen nie wieder passieren. Die Bürger hätten viel besser informiert werden müssen.“ Alexander Jall von der Raiffeisen-Volksbank Dillingen, die bei Zöschingen Bürgerwindanlagen realisieren will, zeigte sich vom Ausgang des Prozesses ernüchtert. „So kriegen wir die Energiewende nicht hin.“ Christa Marx vom beklagten Landratsamt erklärte gestern, als Vertreterin der Genehmigungsbehörde sehe sie den Vergleich emotionslos.
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