Nur acht Windräder für Zöschingen?
Eine Lösung scheint gefunden. Doch dieser muss der Gemeinderat noch zustimmen
Zöschingen Damit hatte wohl keiner gerechnet. Bereits am ersten Prozesstag zu den Zöschinger Windrädern gab es gestern nach mehrmaliger Anregung durch das Gericht einen Vergleich zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller, der Firma Honold. Demnach sollen im Wald bei Zöschingen nurmehr acht anstelle der zunächst vom Landratsamt genehmigten zehn Anlagen entstehen. Im gleichen Atemzug zog der Anlagenbetreiber auch den Antrag für drei weitere Windräder zurück. Ob diese Lösung tatsächlich kommt, muss nun aber der Gemeinderat entscheiden, der das Widerrufsrecht hat. Er tagt am 14. Mai.
Zuvor beschäftigte sich das Gericht vor allem mit der Artenschutzthematik und der möglichen Gefährdung für die Vögel, insbesondere den Rotmilan, durch die Anlagen. Hierzu erklärte Anton Burnhauser von der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Schwaben, dass nach dem vorliegenden Gutachten keine Anhaltspunkte für ein signifikantes Vogelschlagrisiko vorlägen. Dennoch halte er die Anlagen Nummer sechs und Nummer sieben für problematisch, da aufgrund ihrer günstigen topografischen Lage nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich in deren nächster Umgebung in Zukunft ein Rotmilanpärchen ein Revier einrichte. Für Auflagen zur Einschränkung des Betriebes sei diese bloße Vermutung allerdings nicht ausreichend, erklärte Burnhauser. Daran hätten auch die neuesten Daten, die von Reimut Kayser zusammengetragen wurden, nichts geändert.
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