Rain Die Geschäfte in Rain können künftig an 40 Sonntagen im Jahr von 11 bis 18 Uhr ihre Türen für Kunden öffnen. Eine solche Verordnung hat der Stadtrat nun mit einer Gegenstimme (Wolfgang Janson) beschlossen. Möglich wurde dies, weil Rain im Herbst des vergangenen Jahres in eine Liste von Ausflugsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr aufgenommen wurde, in denen eine solche Regelung erlaubt ist.
Bürgermeister Gerhard Martin betonte, es sei den Einzelhandelsbetrieben freigestellt, ob sie von der Möglichkeit auch Gebrauch machen. Sie müssten auch nicht an jedem dieser Tage und auch nicht die ganze Zeit über geöffnet haben, so Martin. „Wir finden es gut, dass jeder frei entscheiden kann, ob er aufmacht oder nicht“, sagte Günter Wintermayr, Sprecher der Freien Wähler. Die Zeit werde zeigen, wie das Angebot angenommen wird.
Rücksicht auf Gottesdienste
Die 40 Sonntage sind bereits festgelegt – vier Jahrmarktsonntage und 36 weitere „Ausflugssonntage“. Auf Rücksicht auf den Hauptgottesdienst dürfen die Läden an diesen Tagen nur sieben Stunden offen haben. Im Januar und im Februar darf ebenso wie an allen Feiertagen sowie an Ostern, Pfingsten und Weihnachten nicht geöffnet werden.
Der Stadtrat muss künftig jedes Jahr neu eine neue solche Verordnung zum Ladenschluss erlassen. So soll verhindert werden, dass die Grenze von 40 Sonntagen irgendwann überschritten wird (siehe dazu auch Bayern-Teil). (mwe)