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Tödliche Gefahr im Verkehr

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Tödliche Gefahr im Verkehr

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    Vor allem im Herbst und Winter werden Fahrradfahrer im Dunklen schlecht bis überhaupt nicht gesehen. Licht ist deshalb Pflicht - um sich selbst und die anderen Verkehrsteilnehmer zu schützen. Foto: dpa
    Vor allem im Herbst und Winter werden Fahrradfahrer im Dunklen schlecht bis überhaupt nicht gesehen. Licht ist deshalb Pflicht - um sich selbst und die anderen Verkehrsteilnehmer zu schützen. Foto: dpa Foto: dpa

    So oder ähnlich kann sich die Situation im Straßenverkehr abspielen. Und sie ist kein Einzelfall: "50 Prozent der Radler fahren ohne Licht", beruft sich Hans-Dieter Berg auf eine europaweite Studie. Für den bayerischen Landesvorsitzenden des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) ist solch ein Verhalten völlig unverständlich: "Das ist Wahnsinn und unverantwortlich."

    Denn vor allem in der dunklen Jahreszeit werden Radfahrer ohne Licht leicht übersehen. Auch Magnus Kastenhofer von der Polizei Donauwörth warnt: "Fahrradfahrer sind die schwächeren Verkehrsteilnehmer und müssen durch eine vernünftige Beleuchtung dafür sorgen, gesehen zu werden."

    Viele Radler nutzen LED-Leuchten

    Vorgeschrieben sind am Rad ein weißes Licht vorne, eine rote Leuchte hinten und reflektierende Elemente in den Speichen, damit der Radler auch von der Seite gesehen wird, erklärt der Verkehrssachbearbeiter.

    Was die wenigsten wissen: Jedes Rad muss eine feste Lichteinrichtung haben, das bedeutet: einen Dynamo. So steht es in der Straßenverkehrszulassungsordung und ist damit gesetzlich vorgeschrieben.

    Wirklichkeit und Vorschrift gehen jedoch auseinander: Viele Fahrradfahrer haben keinen Dynamo, sondern nutzen batteriebetriebene Leuchten.

    Rechtlich bewegen sie sich damit jedoch in einer Grauzone: "Zusatzbeleuchtung ist nur für Rennräder unter elf Kilo gestattet", sagt Berg vom ADFC. Hat das Rad keinen Dynamo und es kommt zum Unfall, kann es danach Schwierigkeiten mit der Versicherung geben. Erst im Sommer hat das Landgericht München in einem Urteil Batterielichter als nicht ausreichend bezeichnet.

    Das gilt auch für Mountainbikes: "Wer sein Mountainbike als Straßenfahrrad nutzen will, muss es gesetzlich mit einem Dynamo nachrüsten", sagt Kastenhofer.

    In der Praxis ginge die Polizei jedoch pragmatisch mit LED-Leuchten um - ganz nach der Devise: Hauptsache Licht "Wir sind froh, wenn die Fahrräder überhaupt beleuchtet sind", sagt er. Auch Berg vom ADFC sagt: "Ein batteriebetriebenes Licht ist besser, als kein Licht."

    Verstärkte Kontrollen

    Denn ganz offensichtlich sei ein Großteil der Fahrradfahrer in der Region nachlässig, was die vernünftige Beleuchtung angeht, sagt Kastenhofer. Erst im vergangenen Jahr, erinnert sich der Polizist, habe es in der Region nachts einen schweren Unfall gegeben: Damals waren zwei Radler heftig zusammengeprallt, weil beide kein Licht hatten.

    In diesem Jahr will die Polizei Donauwörth deshalb verstärkt Kontrollen durchführen. Ob das Licht dann von einem Dynamo oder einer LED-Leuchte kommt, darauf achten die Beamten eher weniger: "Wer mit Licht unterwegs ist und sich auch ansonsten in Ordnung verhält, wird nicht kontrolliert", sagt Kastenhofer. Ein kleines grünes Lämpchen, das am Rucksack blinkt, reiche jedoch nicht aus, warnt er.

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