Merching Das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild in Merching soll trotz vieler Veränderungen erhalten und verbessert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, verabschiedete der Gemeinderat Merching einstimmig eine Einfriedungssatzung für das gesamte Gemeindegebiet. Die maximale Höhe einer Einfriedung bei einem Neubau und bei bestehenden Gebäuden darf zwei Meter auch bei Seiten und Rückwänden nicht überschreiten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass diese in einwandfreiem Zustand sind. Ausgenommen sind Sonderfälle wie zum Beispiel Stützwände. Gegen Zuwiderhandlungen werden rechtliche Schritte eingeleitet. Der Gemeinderat reagierte damit auf die Diskussion um eine 2,15 Meter hohe Gartenmauer an der Landsberger Straße (wir berichteten).
Der Gemeinderat will mit dieser Satzungsänderung klare Verhältnisse schaffen: Eugen Seibert unterstrich, dass zwei Meter Zaunhöhe überall genügten, dass die Satzung notwendig sei und von fast allen Bürgerinnen und Bürgern gutgeheißen wurde. „Wir sind hier auch keine Piratenrepublik“, spielte er auf die Äußerung des Antragstellers an. Josef Kinader unterstützte die Haltung und betonte, dass nicht nur die Interessen eines Bürgers, sondern die aller Bürger gelten müssten. Und gerade die Problematik mit dem gestiegenen Lärmpegel, der bei der Gartenmauer an der Landsberger Straße aufgetreten war, konnte er gut nachvollziehen. „Wir sind mit dem Beschluss gut beraten“, resümierte er.
Keine Diskussion mehr mit dem Bauherrn
Folglich wurde im Anschluss der Antrag auf Errichtung der 2,15 Meter hohen Gartenmauer einstimmig abgelehnt. Auf weitere Diskussionen mit dem anwesenden Antragsteller ließen sich Gemeinderat und Bürgermeister Walch nicht ein. „Das ist jetzt so“, setzte Bürgermeister Walch kurz und knapp einen Schlusspunkt unter dieses Thema. (crp)