Dasing Ortwin Gut lächelt, doch sein Lächeln ist bitter. Der Allgemeinmediziner, der seit 2006 eine Praxis in Dasing betreibt, hat einen Angestellten entlassen, einen Arzt, der halbtags bei ihm beschäftigt war. Schuld daran ist seiner Ansicht nach die AOK. Gut hatte sich bei der Neueinstellung auf zusätzliche Einnahmen durch das Hausarztmodell verlassen, ein Modell, das den Ärzten mehr Verdienst bringt, da sie für jeden Patienten pro Quartal eine Vergütung bekommen. Die bayerische AOK ist im Dezember 2010 aus den Hausarztverträgen ausgestiegen, das Geld für die Stelle in Guts Praxis fehlt plötzlich. "Das ist doch völlig verrückt, dass Kassen Selbstjustiz betreiben dürfen, indem sie Verträge einseitig nicht einhalten müssen ohne rechtliche Konsequenz ...", sagt der 47-Jährige. Besonders wurme ihn, dass die Politiker dabei zuschauen würden. Über den bayerischen AOK-Chef Dr. Helmut Platzer sagt Gut: "Platzer hat doch Allmacht. Er kann doch machen, was er will, mit dem Geld der Patienten".
Seinen jungen Kollegen, dessen Arbeitsvertrag noch bis Ende 2011 gegolten hätte, habe er eingestellt, weil er fest mit dem Bestand des Modells gerechnet habe. Auch teure Computerprogramme habe er selber kaufen müssen, um technisch überhaupt bei den Hausarztmodellen teilnehmen zu können. Später wollte Gut mit seinem Medizinerkollegen eine Gemeinschaftspraxis gründen. Daraus wurde nichts. Gut vermutet, dass Methode hinter dem Handeln der Krankenkassen und der Politik steckt. Praxen auf dem Land, wie er sie betreibt, seien in Wirklichkeit gar nicht gewollt. Stattdessen würden kostengünstigere, große Gesundheitszentren angestrebt, in denen die Ärzte als Angestellte arbeiten. "Wenn das so gewollt ist, dann soll es wenigstens ehrlich ausgesprochen werden", fordert der Mediziner. Ein Beweis für die Schieflage im System ist für den Mediziner ein Schreiben der AOK, indem die Kasse wegen aus ihrer Sicht überdurchschnittlich viel verordneter Krankengymnastik im Jahre 2007 jetzt 7 000 Euro zurückbezahlt haben wolle. Mehr verschrieben als nötig habe er jedoch keinesfalls, versichert Gut. Liege eine entsprechende Diagnose vor, sei er verpflichtet, Krankengymnastik zu verordnen. Ein Umstand, auf den die AOK bei Gesprächen mit Mitgliedern gerne verweisen würde, erklärt der Mediziner. Andererseits müssten sich Ärzte bei Verschreibungen an den Durchschnitt halten. Diesen würden sie aber nicht kennen. "Kein Arzt weiß mehr, wie er es richtig machen soll. Ich muss Angst haben, wenn ich Massagen verschreibe."
Für die 7 000 Euro, die ihm vom Gehalt abgezogen worden seien, will er vor Gericht ziehen, wenn nötig, durch alle Instanzen gehen. Wegen einer "Scheinzahlhalbierung" klage er bereits beim Sozialgericht. Nachdem Ende 2008 eine halbtags arbeitende Kollegin die Praxis verlassen hatte und aus der damaligen Gemeinschaftspraxis eine Einzelpraxis wurde, durften 2009 plötzlich nur noch die Hälfte der Patienten abgerechnet werden. Die restlichen musste Gut 2009 umsonst behandeln. Er wolle nicht als "der böse Arzt" dastehen, der seinen Patienten bestimmte Behandlungen nicht gönnt. Gut betont, dass er nicht jammern wolle. Vielmehr sollten die Patienten aufgeklärt werden. Das Hausarztmodell habe der AOK mehr Mitglieder beschert. "Ein Lockangebot wie im Discounter" sei das gewesen. Schlimm sei, dass die Schere zwischen privat und gesetzlich Versicherten immer weiter auseinandergehe.
Ein Plakat auf der Toilette in Guts Praxis zeigt ein Nilpferd und wirbt mit dem Slogan "Wieder auf die Beine kommen" für Krankengymnastik. "Das kann ich jetzt wohl abhängen", sagt der Mediziner.