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Gemeinderat: Feuerwehr bekommt eine ordentliche Zufahrt

Gemeinderat

Feuerwehr bekommt eine ordentliche Zufahrt

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    Die Straße vor dem Feuerwehrhaus in Eresried soll in diesem Jahr geteert werden.
    Die Straße vor dem Feuerwehrhaus in Eresried soll in diesem Jahr geteert werden. Foto: Brigitte Glas

    Steindorf Die Straße vor dem Feuerwehrhaus in Eresried soll in nächster Zukunft geteert werden. Vorher sind allerdings noch einige Punkte zu klären. Die Räte sprachen sich dagegen aus, die Arbeiten in einem Zug mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt AIC 18 durchführen zu lassen. Zunächst soll der Zustand des Untergrunds begutachtet werden. Danach nimmt Bürgermeister Paul Wecker Gespräche mit den Eresrieder Vereinen auf, um deren Beteiligungsmöglichkeiten abzufragen.

    Von der Ortsdurchfahrt bis zum Feuerwehrhaus sind es 75 Meter. Bei einer Straßenbreite von 4,50 Meter wären 338 Quadratmeter zu teeren. Der Vorschlag, die Straße noch weiter bis hin zum Bach zu teeren, fand unter den Räten Gefallen. Kinder hätten dort abseits des Durchgangsverkehrs einen Platz, um mit Inlineskates und anderen Kinderfahrzeugen zu spielen. Auf alle Fälle sollen die Arbeiten noch heuer fertig werden.

    Windkraft In Sachen Windkraft will Steindorf geeignete Konzentrationsflächen festlegen und einen Planer dafür beauftragen. Der Gemeinderat hatte sich vor genau einem Jahr für Windräder auf Gemeindegebiet ausgesprochen. Damals hatte Wecker auf der Karte des Gemeindegebiets alle Flächen im Umkreis von 800 Metern von Wohnbebauung ausgeschlossen. Übrig geblieben sind ein kleines Gebiet im Süden und der Wald östlich von Hofhegnenberg Richtung Bundesstraße 2.

    Die Gemeinde müsse tätig werden und die Standorte flurnummergenau festlegen, sagte Wecker. Windräder könnten auch im Wald stehen. Die Nabenhöhe liege heute bei 140 Metern, die Flügellänge bei 65 Metern, die maximale Baumhöhe nur bei 35 Metern. Diskutiert wurde der Abstand von insgesamt 800 Metern zur Wohnbebauung, ob dieser ausreiche oder doch vergrößert werden müsse. Andererseits seien nur 500 Meter zu Gewerbe gefordert. Für die Ausweisung der entsprechenden Standorte muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Das Verfahren nimmt dann seinen üblichen Gang, unter anderem mit Auslegung und Bürgerbeteiligung. (glb)

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