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Nachbarschaftsstreit: Gefängnisstrafe für Axt-Täter

Nachbarschaftsstreit

Gefängnisstrafe für Axt-Täter

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    Weil er seine Nachbarn mit einer Axt verletzt hat, muss ein Ingenieur aus dem Kreis Aichach-Friedberg ins Gefängnis.
    Weil er seine Nachbarn mit einer Axt verletzt hat, muss ein Ingenieur aus dem Kreis Aichach-Friedberg ins Gefängnis. Foto: dpa

    Der angeklagte Ingenieur aus dem südlichen Landkreis Aichach-Friedberg muss wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung mit einer Axt ins Gefängnis. Richter Lenart Hoesch verurteilte ihn gestern zu vier Jahren und sechs Monaten Haft. Bei einem Streit um parkende Autos im Juli 2010 hatte der Angeklagte seinen damals 43-jährigen Nachbarn und dessen 17-jährigen Sohn mit einem Handbeil zum Teil schwer verletzt. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von sechs Jahren. Verteidiger Gerhard Decker will gegen das Urteil Revision einreichen.

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte an dem Tatabend im alkoholisierten Zustand (wahrscheinlich 1,19 Promille) die Konfrontation mit den beiden Söhnen des 43-jährigen Opfers gesucht habe. Nach allen Aussagen der Beteiligten stellte sich für Richter Hoesch die Situation so dar: Der Angeklagte habe die Jugendlichen aufgefordert, ihr Auto wegzufahren, dabei sei es zu Beleidigungen gekommen. „Die Stimmung schaukelte sich hoch“, fasste Hoesch zusammen.

    Nach verbalen Auseinandersetzungen kam es auf dem Grundstück des Angeklagten zu Handgreiflichkeiten. Der Diplom-Ingenieur begab sich mit den Worten „Jetzt hol’ ich mein Äxtle“ in den Keller seines Hauses. Nach einer halben Minute kam er sich wieder nach draußen, wo seine Ehefrau mit den Söhnen des Nachbarn stritt. Dort versetzte der Angeklagte erst dem 17-Jährigen einen Schlag gegen den Kopf, nachdem dieser ihn weggeschubst hatte. Bei dem folgenden Hieb gegen den 43-jährigen Vater des Jungen, der auf Krücken dazugekommen war, wurde dem Opfer das linke Ohr teilweise abgetrennt.

    Rechtsmediziner Professor Dr. Matthias Graw hatte die Lebensgefährlichkeit dieser Verletzung bestätigt. Auch der Sohn hätte schwere Folgen davontragen können. Doch ihm gelang es, sich rechtzeitig zu ducken. Beide Schläge seien vom Angeklagten ausgeführt worden, der sich an den Hieb gegen den 17-Jährigen nicht erinnern konnte. An der Axt wurden DNA-Spuren vom Täter und den beiden Opfern nachgewiesen.

    „Eine Notwehrsituation hat die Kammer nicht erblicken können“, sagte Richter Hoesch. Die Anklage wegen zweifachen versuchten Totschlags wurde allerdings vom Gericht verworfen. „Nach dem zweiten Hieb hätte der Angeklagte die Gelegenheit gehabt, die Opfer mit weiteren Schlägen zu töten“, sagte der Richter. Er habe aber freiwillig davon abgesehen und begab sich ins Haus, wo er sich widerstandslos festnehmen ließ. Dies stelle im juristischen Sinne einen Rücktritt vom versuchten Totschlag dar, weshalb der 58-Jährige in diesem Anklagepunkt Straffreiheit erhielt.

    Die seelischen Umstände des Diplom-Ingenieurs wurden beim Strafmaß berücksichtigt. „Der Angeklagte wollte an dem Tag seinen Mann stehen, die Jugendlichen haben ihn auf sein Grundstück gedrängt und er hat sich bedroht gefühlt“, sagte Hoesch. Eine psychische Erkrankung oder eine verminderte Schuldunfähigkeit wegen des konsumierten Alkohols kamen bei dem 58-Jährigen nicht infrage, so Psychiater Dr. Oliver Kistner. „Auch sprechen zu viele Punkte gegen eine Tat im Affekt“, fügte Kistner an. „Es ist entsetzlich, was passiert ist“, sagte der Angeklagte reumütig, „ich bitte vielmals um Entschuldigung.“

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