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Gemeinderat: In Steindorf darf gebaut werden

Gemeinderat

In Steindorf darf gebaut werden

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    Seit dem Tod des letzten Bewohners steht das „Anwesen Schimpl“ leer. Die Erbengemeinschaft hat nun einen Interessenten gefunden, der dort einziehen will.
    Seit dem Tod des letzten Bewohners steht das „Anwesen Schimpl“ leer. Die Erbengemeinschaft hat nun einen Interessenten gefunden, der dort einziehen will. Foto: Foto: bgl

    Steindorf Bauangelegenheiten standen auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung in Steindorf.

    Die Ortsrandsatzung für den Ortsteil Hausen, Bereich Liftenweg soll neu erlassen werden. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, eine neue Satzung zu erstellen. Von Bauherren gewünscht sind eine Dachneigung von 20 bis 45 Grad und zwei Vollgeschosse. Die Firstrichtung soll nicht mehr vorgeschrieben sein und die Baulinie auf fünf Meter an die Grundstücksgrenze erweitert werden. Die derzeit gültige Satzung stammt aus dem Jahr 1995.

    In einer landwirtschaftlichen Halle darf künftig unbefristet eine Schreinerei betrieben werden. Der Gemeinderat stimmte der Nutzungsänderung zu.

    Das verfallene Anwesen nördlich von Steindorf auf Hausener Flur soll wiederhergestellt werden, dass es wieder bewohnbar wird. Seit dem Tod des letzten Bewohners vor einigen Jahren steht das „Anwesen Schimpl“ leer.

    Die Erbengemeinschaft hat nun einen Interessenten gefunden, der dort einziehen möchte. Für die Sanierung des Haupt- und der Nebengebäude soll ein Bebauungsplan erstellt werden. (bgl)

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