Merching Die Gartenmauer an der Landsberger Straße 21 erhitzt in Merching immer noch die Gemüter (FA berichtete). Die Ablehnung durch den Gemeinderat bezeichnet das Landratsamt nun als „rechtswidrig“. Doch das Gremium bleibt bei seiner Haltung.
Bereits Ende November hatte sich der Gemeinderat erstmalig mit dem Bauantrag auf Errichtung einer 2,15 Meter hohen Gartenmauer befasst. Die Grundstückseinfriedung stand zu diesem Zeitpunkt bereits. Der Eigentümer war damals von einem Mitarbeiter des Landratsamts auf die Überschreitung der maximalen genehmigungsfreien Höhe von zwei Metern hingewiesen worden und hatte daraufhin eine nachträgliche Genehmigung bei der Gemeindeverwaltung Merching beantragt, die vom Gemeinderat abgelehnt worden war.
Zwischenzeitlich hatte sich nun wieder das Landratsamt mit der Sachlage befasst, denn der Eigentümer sah sich im Unrecht. Bei der erneuten Überprüfung stellte das Landratsamt fest, dass „sich das Vorhaben sowohl in seine nähere Umgebung einfügt, als auch hinsichtlich der Nähe zur Staatsstraße 2025 keine Bedenken vonseiten des staatlichen Bauamtes in Augsburg bestehen“. Das Landratsamt kam zur Ansicht, dass „sie auch nicht das Ortsbild beeinträchtigt, sofern die Mauer noch verputzt wird.“ Außerdem „bestehen hinsichtlich der Nähe der errichteten Mauer zur Staatsstraße keine Bedenken, da das erforderliche Sichtdreieck frei bleibt. Eine entsprechende Auflage wird sicherstellen, dass dies auch zukünftig gesichert ist.“ Das Landratsamt stufte den Beschluss der Gemeinde, das oben genannte Bauvorhaben nicht zu erteilen als „rechtswidrig“ ein.
Bürgermeister Walch ergänzte diese Informationen durch einen Anruf eines Nachbarn des betreffenden Grundstücks, der berichtete, dass der Schallpegel „fast unerträglich zugenommen hat, seit die Mauer da ist.“ Im Gemeinderat zeigte man sich insgesamt verwundert und konsterniert, dass das Landratsamt zunächst den „Bau der Mauer ablehnt und dann wieder zustimmt“, wie Anita Menge bemerkte. „Außerdem beeinträchtigt die Mauer das Ortsbild aus Sicht der Bauleitplanung sehr wohl“, äußerten sich Rudi Gerstberger, Eugen Seibert und Dr. Werner Schrom. Thomas Müller bekräftigte diese Aussage. „Für mich gibt es keinen weiteren Diskussionsbedarf über die erneute Ablehnung.“
Der Gemeinderat denkt deshalb über eine Satzungsänderung nach, um zu untermauern, dass keine Einfriedungen in Merching über zwei Meter Höhe erwünscht sind, und vertagte den Tagesordnungspunkt.
Der Eigentümer, David Krcek, sieht die Sache differenzierter. Er glaube nicht, dass „man bei dem abfallenden Gelände per Augenmaß entscheiden könne, ob nun zwei Meter oder 2,15 Meter vorliegen“. Außerdem seien „in Merching an vielen Stellen höhere Mauern zu finden, beispielsweise gegenüber vom Rathaus“. Bürgermeister Walch entgegnete, dass es sich in diesem Fall um eine Stützmauer handelt. Wolfgang Teifelhart schlug vor, als Kompromiss 15 Zentimeter „runterzunehmen und fertig“. Darüber zeigte sich der Eigentümer nach der Gemeinderatssitzung äußerst verärgert: „Die Auffassung der Gemeinde ist rechtswidrig und nun erfolgt eine Satzungsänderung, dass das nicht rechtswidrig ist. Anderswo nennt man das Bananenrepublik.“ Schlichtweg „interessant“ fand er den Kompromissvorschlag auf seine Kosten 15 Zentimeter Mauer abtragen zu müssen.