Streit um Gartenmauer geht in die nächste Runde
Landratsamt wertet Ablehnung als rechtswidrig. Eine neue Satzung könnte nachträglich die juristische Grundlage schaffen
Merching Die Gartenmauer an der Landsberger Straße 21 erhitzt in Merching immer noch die Gemüter (FA berichtete). Die Ablehnung durch den Gemeinderat bezeichnet das Landratsamt nun als „rechtswidrig“. Doch das Gremium bleibt bei seiner Haltung.
Bereits Ende November hatte sich der Gemeinderat erstmalig mit dem Bauantrag auf Errichtung einer 2,15 Meter hohen Gartenmauer befasst. Die Grundstückseinfriedung stand zu diesem Zeitpunkt bereits. Der Eigentümer war damals von einem Mitarbeiter des Landratsamts auf die Überschreitung der maximalen genehmigungsfreien Höhe von zwei Metern hingewiesen worden und hatte daraufhin eine nachträgliche Genehmigung bei der Gemeindeverwaltung Merching beantragt, die vom Gemeinderat abgelehnt worden war.
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