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Neue Gesetze
03.04.2016

Gesetzesänderungen zum 1. April: Keine E-Shishas für Jugendliche mehr

Auch das ändert sich am 1. April in Deutschland: E-Zigaretten und E-Shishas werden nicht mehr an Minderjährige verkauft.
Foto: Felix Zahn (dpa)

Ab April treten für Verbraucher in Deutschland einige Änderungen in Kraft. Jugendliche können zum Beispiel keine E-Zigaretten und -Shishas mehr kaufen. Die Neuerungen im Überblick.

Gesetzesänderungen zum 1. April in Deutschland: Allzu viele neue Gesetze sind es nicht, die heute in Deutschland in Kraft treten. Aber einige sind es doch. Sie betreffen Häuslebauer, junge Raucher, aber auch alle Verbraucher, die Ärger mit Firmen und Dienstleistern haben.

Ab 1. April kein Verkauf von E-Zigaretten und Shishas an Jugendliche mehr

Elektronische Zigaretten und E-Shishas dürfen ab sofort nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Zum 1. April traten entsprechende Änderungen im Jugendschutzgesetz in Kraft. Weil E-Zigaretten keinen Tabak enthalten, waren sie bislang vom Verkaufsverbot an Jugendliche ausgenommen. Experten warnen jedoch vor Inhaltsstoffen, die Atemwegserkrankungen und Krebs auslösen können. E-Zigaretten verdampfen Flüssigkeiten zum Inhalieren.

Neue Schlichtungsstellen für Verbraucher

In der Europäischen Union wird ab dem heutigen 1. April schrittweise ein Netz von Verbraucherschlichtungsstellen eingerichtet. Verbraucher und Unternehmen können sich dann bei Streitigkeiten über mangelhafte Ware, schlechte Arbeit oder über den Schadenersatz vor Ort und kostengünstig an eine Schlichtungsstelle wenden. 

Ab 1. April 2016: Mehr Förderungen für Häuslebauer und bei Einbruchsschutz

Die KfW-Förderbank passt ihr Programm "Energieeffizient Bauen" an die Energieeinsparverordnung an. Neben den Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird die Stufe "Effizienzhaus 40 Plus" eingeführt. Sie gilt für Gebäude, die Energie erzeugen und speichern und so den verbleibenden, geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken. Zudem verdoppelt die KfW den Förderhöchstbetrag für Bauherren von 50 000 auf 100 000 Euro. 

Die KfW baut ihre Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" aus. Eigentümer und Mieter können neben Zuschüssen dafür nun auch zinsgünstige Kredite von bis zu 50 000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen und bei ihrer Hausbank beantragen. Förderfähig sind unter anderem: Nachrüstsysteme für Fenster, Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmelder.

Fördersätze für Windkraft und Biomasse sinken

Die Fördersätze von Windenergieanlagen an Land sinken mit dem heutigen 1. April um 1,2 Prozent und von Biomasse um 0,5 Prozent. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2014 müssen die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse quartalsweise angepasst werden. 

Vereinbarung über Plastiktütengebühr kommt noch nicht am 1. April

Die Pläne des Einzelhandels zur Einführung einer mehr oder weniger flächendeckenden Plastiktütengebühr verzögern sich. Hoffnungen des Handelsverbandes Deutschland eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesumweltministerium könne rechtzeitig zum 1. April in Kraft treten, haben sich nicht erfüllt. Das Bundesumweltministerium teilte am Donnerstag mit: "Wir befinden uns noch in den Verhandlungen mit dem Einzelhandel, um letzte offene Punkte zu klären."

Weitere Gesetzesänderungen im April

Zum 30. April 2016 sinken erneut die Roaming-Gebühren im EU-Ausland. Für abgehende Gespräche dürfen dann nur noch maximal 5 Cent/Minute, für ankommende Anrufe maximal 1 Cent/Minute, für SMS maximal 2 Cent und für ein Megabyte beim Surfen maximal 5 Cent/Minute erhoben werden. (AZ, dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

01.04.2016

Ist was Weltbewegendes dabei? Eigentlich nicht.

31.03.2016

Gut ... 2ct die Minute für ne SMS.
Voll gut, dass die jetzt offenbar Minutenweise bezahlt werden!