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Winterdienst: Wenn Rollsplitt Autofahrer ärgert

Winterdienst

Wenn Rollsplitt Autofahrer ärgert

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    Sicher ans Ziel kommen, das wollen im Winter alle. Für Ärger sorgt bei vielen Autofahrern aber Rollsplitt, der das Auto beschädigt.
    Sicher ans Ziel kommen, das wollen im Winter alle. Für Ärger sorgt bei vielen Autofahrern aber Rollsplitt, der das Auto beschädigt. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

    Viele Autofahrer stehen derzeit mit dem Winter auf Kriegsfuß. Denn Windschutzscheibe, Unterboden und Lack stehen unter Beschuss. „Ping“ – und das Auto ist vom Steinchen getroffen. Ein Sprung im Glas und rostrote Löcher im Lack sind Spuren des Kampfes.

    Noch gefährlicher wird es, wenn der Splitt dick auf der Straße liegt. „Dann verliert der Reifen an Haftung und man kann beim Bremsen ins Rutschen kommen“, sagt Andreas Hölzel vom ADAC. Das gelte besonders für Zweiradfahrer.

    Rollsplitt im Winter vor allem auf Nebenstraßen

    Rollsplitt wird heute hauptsächlich auf Geh- und Radwegen, Nebenstraßen und in alpinen Gebieten gestreut. Von viel befahrenen Straßen wurde er vor Jahren verbannt. Martin Bigelmaier von der Straßenmeisterei Gersthofen erklärt: „Der Splitt ist auf den Wiesen und Äckern gelandet und hat die Kanalisation belastet.“ Deshalb komme dort Streusalz zum Einsatz.

    Liegen dennoch Steinchen auf der Straße, sind deren Eigentümer für die Verkehrssicherung zuständig, bei Kreisstraßen etwa der Landkreis. Er muss mit Schildern und Tempolimits auf den Split hinweisen. Zudem muss er die Steinchen im Frühjahr so bald wie möglich wieder entfernen. Autofahrer sollten das Tempo drosseln und Abstand halten, rät Hölzel.

    Der Autofahrer haftet in der Regel selbst

    Wenn trotzdem ein Steinchen in die Scheibe kracht und den Lack beschädigt, haftet der Autofahrer in der Regel selbst. Denn auch wenn ein anderes Auto den Splitt hochgeschleudert hat, ist die Schuldfrage schwierig. Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern sagt: „Damit die Haftpflichtversicherung des Anderen greift, müsste man die Schuld erst einmal nachweisen. Das ist meist nicht möglich“ Ob ein Fahrer die Kosten für die Schäden alleine tragen muss, hänge von dessen Kfz-Versicherung ab – bei Glasschäden haftet zum Beispiel die Teilkaskoversicherung.

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