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Gemeinderat: „Am Feldle“ bekommt ein Gesicht

Gemeinderat

„Am Feldle“ bekommt ein Gesicht

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    Der neu konzipierte Bebauungsplan „Am Feldle“ am nordwestlichen Ortsrand von Glöttweng.
    Der neu konzipierte Bebauungsplan „Am Feldle“ am nordwestlichen Ortsrand von Glöttweng. Foto: Foto: Emil Neuhäusler

    Landensberg Für das Baugebiet „Am Feldle“ in Glöttweng wurde im Jahre 1995 ein rechtskräftiger Bebauungsplan erstellt. Da bisher weder eine Erschließung noch eine Bebauung stattgefunden hat, empfahl Bürgermeister Sven Tull eine zeitgemäße Anpassung des Bebauungsplanes, um eine wirtschaftlichere Flächenausnutzung zu erreichen und den Bauwerbern einen möglichst großen Gestaltungsraum zu gewähren.

    Ludwig Kuhn vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus dem Burgauer Stadtteil Limbach stellte die wesentlichen Änderungen, die in die neue Bauleitplanung eingearbeitet werden sollten, vor. Das Baugebiet liegt in der Gemarkung Glöttweng nördlich der B 10 am nordwestlichen Ortsrand und umfasst eine Gesamtfläche von 16500 Quadratmetern zuzüglich einer Streuobstwiese am südwestlichen Rand, die auch als Spiel- oder Bolzplatz Verwendung finden könnte. Die ursprüngliche Straßenerschließung wird durch eine Ringstraße abgelöst.

    Diese ermögliche durchwegs gute Anbindungen für alle Einzelgrundstücke. In den Bebauungsplanfestsetzungen wird für den Straßenzug eine begleitende Begrünung vorgeschrieben. Des Weiteren ist die Anlegung von einigen Einbuchtungen mit gemeindlichen Bepflanzungen vorgesehen, die auch der Bereitstellung für Wintersalz dienen könnten und eine Verkehrsberuhigung fördern. Die Straße wird auf eine Breite von 5,50 Metern ausgelegt. Ein Gehweg ist nicht notwendig, da kein Durchgangsverkehr stattfindet.

    War bisher die Firstrichtung restriktiv vorgeschrieben, kann diese nun nach der bestmöglichen Sonneneinstrahlung ausgerichtet werden, wenn der Bau einer Fotovoltaikanlage vorgesehen ist, jedoch nicht ganz willkürlich, denn der Bauherr muss sich zwischen Ost-West oder Nord-Süd entscheiden. Eine maximale Gebäudehöhe wurde festgeschrieben.

    Bis auf das Flachdach sind alle Dachformen zuglassen. Nachdem sich die im Geltungsbereich befindlichen Grundstücke bereits überwiegend im Eigentum der Gemeinde befinden, ist eine gute Umsetzbarkeit dieser Bauleitplanung zu erwarten. Außerdem ist vorgesehen, die Grundstücke beim Verkauf mit einem Bauzwang zu belegen.

    Durchgeführt wird die Änderung der Bauleitplanung im beschleunigten Genehmigungsverfahren. Die Planung wird ab Montag 14 Tage lang im Rathaus und in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang für die öffentliche Einsichtnahme und Stellungnahme ausgelegt.

    Nachfolgend werden eventuelle Anregungen im Gemeinderat beraten und ein Satzungsbeschluss gefasst, der dann dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden muss.

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