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Innung Günzburg-Krumbach: Bäcker wundern sich über „Luftlöcher“ bei Lebensmittelkontrollen

Innung Günzburg-Krumbach

Bäcker wundern sich über „Luftlöcher“ bei Lebensmittelkontrollen

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    Über die „Luftlöcher“ in den Lebensmittelkontrollen berichtete der Obermeister der Bäckerinnung Günzburg-Krumbach, Josef Wengenmayer, auf der Jahreshauptversammlung seinen Innungskollegen unter anderem.
    Über die „Luftlöcher“ in den Lebensmittelkontrollen berichtete der Obermeister der Bäckerinnung Günzburg-Krumbach, Josef Wengenmayer, auf der Jahreshauptversammlung seinen Innungskollegen unter anderem. Foto: Foto: Manfred Deger

    Landkreis/Autenried „Dau hockt dr Bäck drin“, hieß es früher im Schwäbischen, wenn in einer Semmel ein Luftloch zu finden war. Niemand regte sich auf. Man wusste, dass dies mit der Qualität nichts zu tun hat und ließ sich das Brötchen samt Luftloch schmecken. Das scheint sich bei den Lebensmittelkontrolleuren noch nicht herumgesprochen zu haben, wie der Obermeister der Bäckerinnung Günzburg-Krumbach, Josef Wengenmayer, auf der Jahreshauptversammlung der Innung im Brauereigasthof Autenried berichtete.

    Die Kontrolleure brachten einen Bäckermeister „wegen eines schwerwiegenden Mangels“ vor Gericht. Ein Verbraucher hatte bei ihnen einen „Hohlraum im Brot“ angezeigt. Sachverständige stuften den Backfehler dann jedoch nur noch als „Mangel“ ein, da „weder Geschmack und Geruch noch Genießbarkeit beeinträchtigt waren“. Die Kontrolleure konnten suchen, wo sie wollten. Der Bäckermeister hockte Gott sei Dank nicht im Luftloch, wie der Obermeister lachend, aber kopfschüttelnd berichtete. Er wollte den Innungsmitgliedern mit diesem Beispiel zeigen, dass selbst nach einer positiven Lebensmittelkontrolle Anzeigen von Verbrauchern einen Rattenschwanz von Schwierigkeiten nach sich ziehen können. „Erst vor ein paar Tagen waren die Kontrolleure bei mir. Die Schwerpunkte waren Siloreinigung, allgemeine Reinigung und Dokumentation. Unter anderem wurden auch die Unterlagen der Hygieneschulung verlangt“, berichtete Wengenmayer. Er wollte damit gleichzeitig auf die Wichtigkeit der von der Innung veranstalteten Infektions- und Hygieneschulung hinweisen.

    Zur Kennzeichnungspflicht von handwerklich hergestellten Backwaren bemerkte er, dass die Kennzeichnungspflicht nicht für Waren besteht, die unmittelbar für den Verbraucher bestimmt sind. Als handwerklich hergestellte Backwaren gelten alle Erzeugnisse von Betrieben, die bei der Handwerkskammer gemeldet sind. Wengenmayer wies auch auf die eventuellen Folgen der Energiewende für die energieintensive Backbranche hin.

    „Die Rohstoffe, die wir für unsere Backwaren brauchen, werden im vermehrten Maße für die Energieherstellung verwendet und werden somit knapp. Die Folge wird die Verteuerung der Rohstoffe für die Backbetriebe sein. Das wird uns zu einer genauen Kostenberechnung zwingen, wenn wir ein Minus in unseren Kassen vermeiden wollen“, warnte der Obermeister. Sonderangebote und Dumpingpreise seien jedoch kein geeignetes Mittel, um dieser Entwicklung zu begegnen.

    Im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung standen auch Fragen zur Ausbildung und zur Ausbildungsordnung. Über dieses Thema diskutierten die Delegierten anschließend mit dem Augsburger Bezirksobermeister Peter Mück.

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