Jettingen-Scheppach Für die Ecke Krankenhausstraße/Dominikus-Böhm-Straße und Johann-Ernst-Eberlin-Straße in Jettingen existiert seit den 60er-Jahren ein gültiger Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet. Durch Anpassung der Bauvorgaben an den aktuellen Zeitgeist soll das Gebiet für Bauwillige attraktiv gemacht werden. Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Jettingen-Scheppach gab in seiner Sitzung am Montag die Rahmenbedingungen vor und beschloss die öffentliche Auslegung der geänderten Fassung.
Diplom-Geograf Peter Wolpert vom Ingenieur-Büro Kling Consult, Krumbach, welches im Auftrag des Marktes die Bebauungsplanänderung planerisch vollzieht, erklärte einleitend, dass in der neuen Bauleitplanung wie in der Originalfassung von 1960 der Status „allgemeines Wohngebiet“ erhalten bleibe. Erweitert werde das „Baufenster“ durch Festlegung der Mindestabstände zu Nachbargrundstücken beziehungsweise Straßen auf drei Meter beziehungsweise fünf Meter zur Dominikus-Böhm-Straße. Letzterer Abstand dürfe jedoch für Überdachungen des Eingangsbereichs um 1,50 Meter überschritten werden. Zulässig sind zweigeschossige Gebäude, auch in Kettenbauweise. Es können somit bis zu drei Häuser mit Garagen als Bindeglied aneinandergereiht werden. Ein Grundflächenfaktor von 0,4 und ein Geschossflächenfaktor von 0,8 begrenzen die Gebäudegröße. Eine zulässige Gebäudehöhe von 9,5 Metern passt die zu Gebäude an die Umgebungsbebauung an. Die Ausrichtung des Hauptfirstes erfolgt in Ost-West-Richtung, Dachformen sind frei wählbar.
Einspruch vom Bürgermeister
Einspruch erhob Bürgermeister Hans Reichhart gegen den Vorschlag des Planers, Einfriedungen und Einzäunungen nur unter Ausschluss von Zaunsockeln zuzulassen. „Das funktioniert nicht“, bezog Reichhart unmissverständlich Stellung, es liege in der Natur des Menschen, seinen Besitz nach außen hin abzugrenzen. Da dies auch die Meinung des ganzen Baugremiums war, einigte man sich auf eine zulässige Sockelhöhe von 20 Zentimetern.
Die Anregungen werden nun in die Planung eingearbeitet und dann vier Wochen öffentlich ausgelegt. Da der Vorgang wegen der geringfügigen Abänderungen im vereinfachten Verfahren abgehandelt werden kann, könnte bereits in der nächsten Sitzung ein Satzungsbeschluss gefasst werden. Das wäre wichtig, meinte Bürgermeister Reichhart, da der Markt dringend Wohnbedarf brauche.