Grund genug offensichtlich für viele Bürger, sich für die nächsten zehn Jahre noch einmal einen Ausweis im gewohnten Format und zum günstigeren Preis zuzulegen. Möglich ist das auch, wenn der alte Personalausweis noch gar nicht abgelaufen ist. Eine Verlängerung des Ausweises kann aber nicht beantragt werden, erklärt Eberhart.
Und was genau ist jetzt neu an dem neuen Ausweis? Er ist kleiner, hat dasselbe Scheckkartenformat wie der Führerschein und es ist ein Computerchip integriert. Dank diesem verfügt der Neue über eine Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion oder elektronischer Identitätsnachweis genannt). Diese dient zur Identifikation bei Online-Geschäften. Zudem besteht die Möglichkeit, mit einer digitalen Signatur Verträge über das Internet abzuschließen. Damit könnten zukünftig beispielsweise Versicherungen im Internet geschlossen oder auch Anträge bei Behörden ohne persönliches Erscheinen gestellt werden.
Über Einzelheiten klärt eine Infobroschüre auf, die im Bürgerbüro ausgehändigt wird. "Das oft mühselige und aufwendige Ausfüllen von Formularen, der Weg zur Behörde und die Eingabe von unnötigen persönlichen Daten gehören dann der Vergangenheit an", heißt es dort.
Längere Bearbeitungszeiten und höherer Papieraufwand
Auf der anderen Seite wird der Antrag des Personalausweises künftig deutlich länger dauern: "Von bislang im Schnitt sieben Minuten steigt die Zeit auf 22 Minuten", kündigt Eberhart an. Es müssten einige Anträge mehr ausgefüllt werden, es gebe mehr Bürokratie und einen höheren Papieraufwand, so Eberhart. Er wirbt jetzt schon für Verständnis, wenn in Zukunft längere Wartezeiten entstehen. Den Menschen müsste schließlich mehr erklärt werden im Zusammenhang mit dem neuen Dokument. Dass sie wählen können, ob sie die Online-Ausweisfunktion nutzen möchten oder nicht, zum Beispiel. Wer sie nicht nutzen möchte, kann sie sperren lassen. Möchte er sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder freischalten lassen, kann er das tun - für eine Gebühr von sechs Euro. Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die persönliche Pin, die Puk und ein Sperrkennwort, die dem Bürger per Post zugesandt werden und bei deren Verwendung es sicherlich einigen Erklärungsbedarf gibt. Sie sind für die Nutzung der Online-Funktion notwendig.
Ebenso vonnöten ist dafür ein Kartenlesegerät. "Ohne Lesegerät kann die Online-Funktion nicht genutzt werden", betont Eberhart. Nähere Informationen über das Lesegerät gibt es im Bürgerbüro nicht. "Wir verweisen hier auf den Fachhandel. Es gibt dafür mehrere Anbieter und wir dürfen gar keine Empfehlungen abgeben", sagt Eberhart.
Wählen können die Bürger auch, ob sie ihre Fingerabdrücke im Ausweis gespeichert haben wollen oder nicht. Keine Wahl mehr haben sie dafür beim Foto: Hier muss es künftig das biometrische Passbild sein, wie es bereits beim Reisepass erforderlich ist. Mit dem neuen Personalausweis soll dem Trend Rechnung getragen werden, dass sich viele Dinge des täglichen Lebens zunehmend ins Internet verlagern. Der Ausweis soll als Standard-Identitätsnachweis für die Onlinewelt dienen und damit mehr Sicherheit bieten.