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Flächennutzungsplan: Natur pur in Landensberg

Flächennutzungsplan

Natur pur in Landensberg

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    Offene Bachläufe und Feuchtgebiete reichen in der Gemeinde Landensberg bis in die Bebauung hinein.
    Offene Bachläufe und Feuchtgebiete reichen in der Gemeinde Landensberg bis in die Bebauung hinein.

    Landensberg In der Gemeinde Landensberg geht die Aufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in eine weitere Runde. Einen Planentwurf hatte das Ingenieur-Büro Kling Consult, Krumbach, im Oktober vergangenen Jahres vorgestellt. Inzwischen hat sich der Gemeinderat unter Leitung von Bürgermeister Sven Tull selbst Gedanken über die Entwicklungsmöglichkeiten der beiden Ortsteile Landensberg und Glöttweng gemacht und diese in die Planungsvorlage einarbeiten lassen.

    In der jüngsten Gemeinderatssitzung zeigte sich Martin Böhm, verantwortlicher Planer für den Landschaftsplan, begeistert von der ökologischen Vielfalt innerhalb der Gemeindegrenzen. Ferdinand Kaiser, zuständig für den Flächennutzungsplan, erklärte, dass aufgrund der geringen Größe der Gemeinde die Ausweisung von neuem Bauland in Grenzen zu halten sei.

    Nachhaltige ökologische Entwicklung

    Der Landschaftsplan dokumentiert den Istzustand von Natur und Landschaft, in ihn werden aber auch Vorschläge für eine nachhaltige ökologische Entwicklung eingearbeitet. Wie Letztere aussehen können, zeigte Böhm an einigen Beispielen auf. So müsse an der Glött großes Augenmerk auf Erhalt und Sicherung der naturnahen Gewässerabschnitte gelegt werden. Verbaute Teilabschnitte sollten renaturiert und Pufferzonen zum Schutz vor zu vielen Nährstoffen aus der Landwirtschaft und zum Schutz der Feuchtgebiete angelegt werden. Hohe Bedeutung für das Landschaftsbild hätten die Riedelrücken mit den steil geneigten mesophilen Waldbeständen. Als Defizit sieht Böhm die überwiegend landwirtschaftliche Nutzung, wünschenswert wäre die Optimierung eines Biotopverbundes mit Feldgehölzen, Hecken und Streuobstwiesen. Für die Sandgrube im Norden der Gemeinde empfiehlt der Planer den Erhalt und die Neuanlage von Seilwänden für Uferschwalben und die teilweise Entbuschung zur Wiederherstellung von Pionierstandorten für besondere Pflanzen. Gelobt wurde der weitgehend offene Bachlauf des Weiherbaches innerhalb der Ortschaft, bemängelt die intensive Nutzung bis zur Böschungskante und fehlende Verzahnung mit dem Außenbereich. Wie viel von diesen Anregungen in den Flächennutzungsplan Eingang finden, endete Böhm, liege im Ermessen des Gemeinderates.

    Aber nicht alle vorgebrachten Anregungen könnten in den Flächennutzungsplan übernommen werden. Vor allem die Anzahl von vorgeschlagenen Baugebieten müsse reduziert werden. Rein rechnerisch, so Kaiser, stehe der Gemeinde eine Entwicklungsfläche von 1,4 Hektar zu, was schon mit dem neuen Baugebiet „Am Feldle“ in Glöttweng abgedeckt sei. Natürlich wäre zu berücksichtigen, dass auch der Ortsteil Landensberg Wachstumspotenzial haben müsse. Kaiser gab eine Gesamtschau einer möglichen Siedlungsentwicklung. Nördlich des Landensberger Wohngebietes soll sich ein Streifen Wohngebiet anschließen, der in Richtung Osten zur Dorfstraße hin in ein Mischgebiet wechselt. Auf beiden Seiten der Dorfstraße gibt es keine Bebauungserweiterung, da der einzigartige Charakter der Dorfstraße als Angerdorf unbedingt erhalten werden müsse. Der Bereich an der B10, an dem sich bereits einige Handwerksbetriebe angesiedelt haben, bleibt als Dorfgebiet erhalten und wird aus Rücksicht auf das bewaldete Umfeld nicht als Gewerbegebiet deklariert. Westlich der B 10 in Richtung Roßhaupten ist ein Gewerbegebiet angedacht, an das sich im Osten ein „Sondergebiet – Freizeitnutzung“ anschließen soll.

    Aufgenommen wird in den zukünftigen Flächennutzungsplan ein Rad- und Gehweg in Richtung Neumünster, kein Bedarf besteht an der Ausweisung von Sonderflächen für Windkraftanlagen.

    Auch zu diesen Vorschlägen und Anregungen will der Gemeinderat innerhalb der kommenden Wochen eine Entscheidung treffen. Dann kann der neue Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan seine endgültige Fassung bekommen und der Gemeinde als hilfreiches Instrument langfristig zur Seite stehen.

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