Winterbach Auf Anregung einer Bürgerin befasste sich der Gemeinderat von Winterbach in seiner Sitzung am Donnerstagabend mit der Möglichkeit, barrierefreie Gehwege für alte und behinderte Menschen zu schaffen. Weiterhin wurde der Fisch- und Krebszuchtanlage in Rechbergreuthen die Erlaubnis zur Errichtung einer Abfischanlage genehmigt.
Barrierefreie Gehwege Schon vor längerer Zeit, sagte Bürgermeister Karl Oberschmid, wies ihn eine Bürgerin von Winterbach darauf hin, dass man sich in der Gemeinde mit Rollator oder Rollstuhl nur schlecht fortbewegen könne. Daraufhin habe er die Frau gebeten, in die Ortsteilpläne neuralgische Punkte einzuzeichnen. Die meisten Barrieren finden sich in Winterbach (fast zehn), zwei in Waldkirch und eine in Rechbergreuthen. „Wir sind die Alten von morgen“, meinte der Bürgermeister und rief die Gemeinderäte auf, selbst einmal ein Augenmerk auf die genannte Situation zu richten. Wenn auch nicht alle problematischen Stellen auf einmal, war sich der Gemeinderat einig, so sollte doch nach und nach im Zuge von anderen Baumaßnahmen der Zustand verbessert werden. Bereits beim anstehenden Bau des Rad- und Gehweges von Waldkirch nach Haldenwang kann ein Anfang gemacht werden.
Satzung Bürgermeister Karl Oberschmid erläuterte, bei der Straßenausbaubeitragssatzung gehe es um die Sanierung von Straßen, die einmal ordentlich hergestellt worden waren und auf der einen Seite an den bebauten Innenbereich angrenzen, auf der anderen Seite jedoch unbebaute landwirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich tangieren. Bis heute konnten die Landwirte nicht zu Beitragszahlungen herangezogen werden. Da diese jedoch durch die verbesserten Straßen ebenso wie die Anwohner einen Vorteil hätten, müssten sie, verlangt das Bayerische Verwaltungsgericht, auch einen finanziellen Beitrag leisten. Natürlich werde dem landwirtschaftlichen Gedanken Rechnung getragen und nur eine geringe Fläche der meist sehr großen landwirtschaftlichen Grundstücke herangezogen. Nach Festlegung einer Tiefenbegrenzung könne die Gemeinde selbst einen Anteil von einem bis fünf Prozent festlegen, der zur Beitragsberechnung herangezogen werde. Der Gemeinderat hielt sich an die Empfehlung des Landratsamtes und beschloss 2,5 Prozent.
Fischzuchtanlage Durch die Krebs- und Fischzuchtanlage bei Rechbergreuthen führt, erklärte Bürgermeister Oberschmid, ein gemeindlicher Bach. Über diesen finde der Biber immer wieder Zugang zu den Teichanlagen und richtet großen Schaden an. Dem wolle der Besitzer nun mit einer Abfischanlage entgegentreten. Diese bringe zwei Vorteile: Zum einen können beim Abfischen die Krebse und Fische zurückgehalten werden, zum Zweiten fungiere sie als Dauerfalle für den Biber. Um dem Biber die Gefangenschaft erträglich zu machen, wird eine sogenannte Biberkammer dazu gebaut. Der Gemeinderat gab sein grundsätzliches Einverständnis. Die endgültige Erlaubnis wird über die zuständigen Fachbehörden wie Wasserwirtschaftsamt erteilt.