Seit dem 19. September ist der Block B des Kernkraftwerkes Gundremmingen vom Netz. Grund: defekte Brennelemente. Inzwischen hat ein sogenannter Sipping-Test ergeben, dass es sich um zwei defekte Brennelemente handelt. Das teilte der Sprecher des Kernkraftwerkes, Tobias Schmidt, gestern mit. „Die Elemente wurden aus dem Reaktor ausgelagert und werden derzeit ausgetauscht. Bevor man mögliche Ursachen benennen kann, müssen sie weiter untersucht werden“, sagte Schmidt.
Kein meldepflichtiges Ereignis gegenüber der Aufsichtsbehörde
Betreiber RWE rechnet auf seiner Homepage damit, dass Block B am heutigen Freitagabend gegen 22.30 Uhr wieder ans Netz geht. Bis die volle Leistung erreicht wird, wird es erfahrungsgemäß ein bis zwei Tage dauern.
Das ist das Atomkraftwerk Gundremmingen
Die Anlage Gundremmingen zwischen Günzburg und Dillingen, die in dieser Form seit 1984 besteht, ist der leistungsstärkste Kernkraftwerksstandort in Deutschland. Die zwei Reaktoren erzeugen pro Jahr mehr als 20 Milliarden Kilowattstunden Strom. Dies entspricht rund einem Drittel des gesamten Verbrauchs in Bayern.
Die Betreibergesellschaft der Anlage gehört zu 75 Prozent RWE und zu 25 Prozent Eon. Nach dem Atomausstiegsbeschluss der Bundesregierung 2011 sollen Block B im Jahr 2017 und Block C 2021 abgeschaltet werden.
Das Zwischenlager in Gundremmingen ging im August 2006 in Betrieb. Die Halle liegt rund 150 Meter vom Reaktorgebäude entfernt und ist 104 Meter lang, 38 Meter breit und 18 Meter hoch. Die Wände aus Stahlbeton sind 85 Zentimeter dick. Die Halle verfügt über eine Kapazität von 192 Castoren. Ein Castor wiederum enthält 52 Brennelemente. Damit ist das schwäbische Zwischenlager das größte in Deutschland.
Wie alle anderen Zwischenlager ist auch dieses für eine Betriebszeit von maximal 40 Jahren ausgerichtet. Das heißt, in Gundremmingen endet die Genehmigung 2046. Spätestens dann, so die ursprüngliche Planung, sollte ein Endlager in Deutschland zur Verfügung stehen.
Die Kritiker befürchteten schon bei der Genehmigung des Zwischenlagers, dass es de facto zu einem Endlager werden könnte. Außerdem argumentierten sie, dass in jedem der Castoren mehr Radioaktivität enthalten sei, als bei der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986 freigesetzt wurde.
Gegen den Bau der Zwischenlager wurde bundesweit prozessiert. Im Fall von Gundremmingen reichten fünf Anwohner aus umliegenden Gemeinden Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ein. Der VGH wies die Klage mit seinem Urteil vom 2. Januar 2006 ab.
Beim Sipping-Test werden Hunderte Gas- und Wasserproben genommen, erläutert der Kraftwerkssprecher. Auf diese Weise würden defekte Brennelemente erkannt. „784 wurden überprüft, zwei wurden als defekt erkannt“, so Schmidt. Dabei handelt es sich seinen Angaben zufolge um kein meldepflichtiges Ereignis gegenüber der Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Umweltministerium. (alk)