Was sich Ende Dezember vergangenen Jahres auf der Autobahn 7 in Richtung Süden auf der Höhe von Illertissen abspielte, gehört wohl zum bedauerlichen Alltag auf den bundesdeutschen Autobahnen.
Ein Audi A4 mit einem jungen Pärchen an Bord überholt mit 130 Stundenkilometern zwei Lastwagen, von hinten kommt ein anderer Audi. Der Fahrer drängelt und überholt dann seinen Markenkollegen. Soweit der Alltag. Dann aber setzt sich der Überholende vor den Wagen des Pärchens und bremst stark ab. Der 21-Jährige am Steuer bremst ebenfalls und weicht auf den Standstreifen aus, denn die Laster hinter ihm kommen bedrohlich näher. Auch der Rowdy wechselt auf den Standstreifen, bremst weiter und schließlich kommen beide Wagen zum Stehen. Der Drängler steigt aus und beschimpft den jungen Fahrer als Spinner. Dann macht er sich mit seinem Gefährt davon. Bei der Autobahnpolizei Memmingen erstattet das junge Pärchen wenig später Anzeige.
Als mutmaßlicher Verkehrsrowdy wird ein 36 Jahre alter Friseur aus der Region Reutlingen ermittelt. Doch der bestritt am Dienstag vor dem Amtsgericht Neu-Ulm, dieser Drängler gewesen zu sein. Und letztlich hatte er damit Erfolg.
„Was für ein Zufall, wenn es der Angeklagte nicht gewesen wäre“, meinte Oberstaatsanwalt Markus Schroth in einem Plädoyer. „Da hätten sie beim Lotto größere Chancen.“ Tatsächlich war der Friseur mit italienischem Blut in den Adern an diesem Tag auch zur gleichen Zeit auf der A7 in Richtung Süden nach Altenstadt unterwegs. Dort kam er wohl gegen 9.30 Uhr an. Der Zwischenfall hatte sich gegen 9.24 Uhr ereignet.
Zu der Zeit hatte die Beifahrerin des eingebremsten Audi aus dem Landkreis Augsburg eine SMS mit dem RT-Autokennzeichen als Beweissicherung verschickt. Der nächste zeitliche Fixpunkt ist 9.41 Uhr. Da hatte der angeklagte Friseur – belegt vom Ausdruck der Telefongesellschaft – eine Firma in Ulm angerufen. Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer hatte nun Zweifel am Ablauf: Ob es der Angeklagte in den gut 20 Minuten von dem nicht genau festgestellten Ort des Vorfalls zwischen den Abfahrten Vöhringen und Illertissen nach Altenstadt geschafft haben könne, zumal er in Altenstadt noch mit seiner Lebensgefährtin telefoniert, Ware zum Färben von Haaren in einen Friseursalon gebracht und dort – weil in dem Färbe-Set etwas fehlte – noch ein weiteres Telefongespräch geführt und seinen Wagen noch umgeparkt habe.
Der Verteidiger fand das alles „rein rechnerisch nicht möglich“. Und auch Richter Mayer hatte seine Zweifel. „Die zeitliche Abfolge hat mehrere Unbekannte“, so Mayer. Auch hätte das junge Pärchen die Autonummer falsch ablesen oder falsch ins Handy eingeben können. Genug Zweifel, um für den Angeklagten zu entscheiden.
Der hätte laut Strafbefehl 75 Tagessätze zahlen und den Führerschein mehrere Monate abgeben müssen. Für den Angeklagten ging der Prozess also glücklich aus. Und Richter Mayer betonte am Schluss: „Wenn die Ermittlungen zügiger durchgeführt worden wären, hätte es wahrscheinlich weniger Zweifel gegeben.“ (boz)