Brunner und der „kleine Doktor“
Der SPD-Kreisrat darf seinen „Dr.“ ohne Zusatz führen. Staatsanwalt: kein Vergehen
Illertissen Wer in diesen Tagen den Titel „Dr.“ im Namen trägt, hat es nicht ganz leicht. Der Fall Guttenberg sorgt für gewisses Misstrauen. Und so wurde jetzt hinter vorgehaltener Hand immer mal wieder die Frage aufgeworfen, ob der SPD-Kreisrat und ehemalige Illertisser Bürgermeisters Karl-Heinz Brunner seinen Titel zu Recht trägt. Der stammt von der Comenius Universität Bratislava und ist mit einem „deutschen“ Doktortitel nicht vergleichbar. Dennoch darf Brunner das Kürzel „Dr.“ ganz legal vor seinem Namen tragen, allerdings nur in Bayern und Berlin.
Wie Brunner gestern gegenüber unserer Zeitung erklärte, hatte er sich nach seiner Abwahl als Illertisser Stadtoberhaupt 2003 an der Universität von Bratislava eingeschrieben und Wirtschaftswissenschaften studiert. 2005 legte er seine Prüfung ab. Das Thema seiner auf Englisch geschriebenen Abschlussarbeit: Öffentlich-private Partnerschaften im EU-weiten Vergleich. Seither darf er sich „doktor filozofie“ (PhDr.) nennen, also „Doktor der Philosophie“.
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