Bis vor wenigen Wochen befanden sich die Umbaupläne noch in einer Art Schwebezustand, wie Justiz-Pressesprecher Heilmann sagte. Grund dafür waren die Ankündigungen der bayerischen Staatsregierung, dass bei der Aufstellung des Haushalts sämtliche Ministerien kräftig sparen sollten.
In Neu-Ulm schrillten angesichts der Sparappelle deshalb nicht nur in Justizkreisen die Alarmglocken. Sie wurden auch nicht gerade leiser, als Ministerin Merk zum Abschluss der Sanierungsarbeiten des Memminger Amtsgerichts im Spätherbst 2010 verkündete, dass in nächster Zeit kein Geld für Gerichts-Neubauten vorhanden sei. Skeptiker verstanden dies als mehr oder weniger verklausulierte Andeutung, dass in Neu-Ulm der weitere Umbau der Justizgebäude zumindest verschoben werden wird.
Nach Lage der Dinge wird es aber wohl keine Verzögerung geben. Vorbehaltlich des Landtagsvotums kann noch in diesem Jahr mit der Renovierung des Hauses Schützenstraße 17 begonnen werden. Das mit dem Umbau betraute Staatliche Bauamt in Krumbach hat bereits Pläne ausgearbeitet, die größtenteils von den zuständigen Stellen schon genehmigt worden sind. Auch die voraussichtlichen Kosten stehen fest: 2,9 Millionen Euro. Was bislang fehlt, ist eben besagte Freigabe dieses Geldes.
Straßenbauamt soll im März bezogen werden
Die Strafgerichtssanierung ist der dritte und letzte Bauabschnitt im Zuge der räumlichen Neuordnung der Justizbehörden in Neu-Ulm, für die bislang circa zehn Millionen Euro ausgegeben worden ist. In einem ersten Abschnitt war die ehemalige Polizeiwache an der Schützenstraße um- und ein Verbindungstrakt zum benachbarten früheren Straßenbauamt neu gebaut worden. In einem zweiten Schritt wurde das Straßenbauamt auf Vordermann gebracht. Dieser zweite Bauabschnitt ist so gut wie abgeschlossen: Noch im März sollen die dortigen Büros bezogen werden.
Danach können, wenn alles klappt, die Handwerker im 1899 erbauten und unter Denkmalschutz stehenden Strafgericht loslegen. Dort sollen dann später unter anderem die Beschäftigten der Staatsanwaltschaft eine standesgemäße Bleibe erhalten.