Zwei im Rausch verursachte Bagatellunfälle auf dem Parkplatz eines Getränkemarkts in Nersingen sind einem 35 Jahre alten Mann zum Verhängnis geworden: Das Amtsgericht Neu-Ulm verurteilte den vielfach auch einschlägig vorbestraften, geschiedenen Vater zweier Töchter wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe - ohne Bewährung.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann sich der 35-Jährige auf eine noch längere Haftdauer vorbereiten, da mit einiger Sicherheit vier offene Bewährungsstrafen widerrufen werden.
Mit 2,52 Promille mit dem Auto der Freundin unterwegs
Mitte Juli 2010 war der Angeklagte nach mehrmonatiger Arbeit in Skandinavien wieder in die Heimat und zu seinen Kumpeln zurückgekehrt. Die Wiedersehensfreude war offenbar so groß, dass sie begossen werden musste. Am Abend nach einer durchzechten Nacht setzte sich der Angeklagte nach eigener Erinnerung ans Steuer des Autos seiner Freundin und steuerte einen Getränkemarkt an.
Das Auto zu fahren hätte er sich angesichts des Restalkohols besser sparen sollen: 2,52 Promille ergab eine Blutprobe, die ihm später abgenommen wurde.
Auf dem Parkplatz dann das Malheur: Beim ersten Rangieren knallte er zunächst in die Tür eines Autos, beim zweiten Anlauf traf er den Wagen nochmals an der gleichen Stelle, nur, um dann beim dritten Versuch die Stoßstange eines weiteren Fahrzeugs zu demolieren - alles vor den Augen eines entsetzten Zeugen, der die Polizei rief.
Die Unfallfahrt im Suff, zudem ohne Führerschein, war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Der Mann, dessen "Name Legende am Amtsgericht Neu-Ulm ist" (Richter Thomas Mayer), hat es im Bundeszentralregister bereits auf zwölf Eintragungen gebracht, oft wegen Drogen und Alkohols im Straßenverkehr. Angesichts dessen bezogen weder Oberstaatsanwalt Markus Schroth noch später der Richter die Frage einer Bewährung ernsthaft in ihre Überlegungen ein.
Es nutzte auch nichts, dass der Angeklagte versicherte, er sei auf dem richtigen Weg, von illegalen Drogen sei er weg. Heroin hätte ihn beinahe schon ins Grab gebracht, als er nach einer Überdosis kollabiert war und reanimiert werden musste. Trotz allem hatte er mehr Glück als sein Bruder, der einen "goldenen Schuss" nicht überlebte. Von Bernhard Kramlinger