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Gemeinderat: Idyllischer Blick ins Rothtal

Gemeinderat

Idyllischer Blick ins Rothtal

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    Das in Hanglage südöstlich von Oberroth ausgewiesene Baugebiet Wannenberg II bietet zwölf Grundstücke mit idyllischem Blick ins Rothtal.
    Das in Hanglage südöstlich von Oberroth ausgewiesene Baugebiet Wannenberg II bietet zwölf Grundstücke mit idyllischem Blick ins Rothtal. Foto: clb

    Oberroth Wer in Oberroth ein Eigenheim errichten möchte, kann sein Traumhaus schon bald in idyllischer Lage verwirklichen. Das in Hanglage südöstlich der Gemeinde ausgewiesene Baugebiet Wannenberg II bietet zwölf Grundstücke mit Blick ins Rothtal. Der Gemeinderat beschloss jetzt die Aufstellung des Bebauungsplans sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange einstimmig.

    Der Gemeinde liegen Bauanfragen zur Errichtung von Einfamilienhäusern vor, informierte Bürgermeister Erwin Reiter. Da in der be-bauten Ortslage derzeit keine entsprechende Fläche zur Verfügung steht, habe der Gemeinderat beschlossen, für das Gebiet östlich des „Sonnenhang“ einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Dessen Festsetzungen erläuterte Städteplaner Erwin Zint detailliert. Zur Erschließung eines allgemeinen Wohngebiets für Einzelhäuser werde die ansatzweise bereits vorhandene Verlängerung des Wannenbergwegs Richtung Süden weitergeführt. Sowohl im östlichen wie im westlichen Bereich entstehen jeweils sechs Baugrundstücke in einer Größe zwischen 620 und 810 Quadratmetern.

    Geschäfte und Restaurants sind nicht erlaubt

    Die Hanglage erfordere besondere Festsetzungen, erläuterte Planer Zint. Laut diesen darf innerhalb der einzelnen Grundstücke eine Fläche von 40 Prozent überbaut werden. Zulässig sind nur Einfamilienhäuser mit ein bis zwei Wohnungen, aber keine Läden, Schank- und Speisewirtschaften.

    Die Erschließungsstraße durch das Gebiet Wannenberg II soll ebenso wie die westlich anschließende Straße „Am Sonnenhang“ eine Breite von 6,5 Metern aufweisen. Als Dachform sind Sattel-, Walm- oder Zeltdächer mit einer Neigung von 15 bis 45 Grad erlaubt.

    Es können auch Toskana-Häuser errichtet werden. Außerdem sind Stützmauern und Grenzgaragen zulässig. Laut Planer Zint dürfen diese allerdings nur sechs bis sieben Meter tief sein und müssen einen Vorplatz von fünf bis sechs Metern aufweisen.

    Ausgleichsfläche fürs Bauland an der Roth

    Das Gebiet Wannenberg II muss auf allen Seiten eingegrünt werden, so Städteplaner Zint. Die für die Aufstellung des Bebauungsplans erforderliche Ausgleichsfläche von 2733 Quadratmetern könne die Gemeinde auf Flurnummer 467 an der Roth ausweisen. (clb)

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