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Pump-Affäre: Neue Verhandlung wartet auf Frau D.

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Pump-Affäre: Neue Verhandlung wartet auf Frau D.

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    Pump-Affäre: Neue Verhandlung wartet auf Frau D.
    Pump-Affäre: Neue Verhandlung wartet auf Frau D.

    Neu-Ulm Die Akten der Pump-Affäre, die viele Monate in Illertissen für Gesprächsstoff gesorgt hatte, sind noch nicht geschlossen. Nach mehreren Verhandlungen und Verurteilungen wegen Betrugs muss sich eine ehemalige Kreis- und Stadträtin am Dienstag, 18. Oktober, erneut vor dem Amtsgericht in Neu-Ulm verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat sie wegen falscher eidesstattlicher Versicherung in zwei Fällen angeklagt. Die 60-Jährige, die bereits wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, soll Grundstücke nicht angegeben haben, als sie eidesstattlich ihre Vermögensverhältnissen offen legen musste, so die Anklage.

    Zuletzt war die Frau, die früher in sogenannten besseren Kreisen verkehrte, in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Memmingen im April zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Berufungsinstanz hatte eine Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung – verhängt vom Amtsgericht Neu-Ulm – abgemildert, weil verminderte Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Straftaten nicht auszuschließen war. Das hatte ein Gutachter festgestellt, den der Berufungsrichter auf Betreiben von Rechtsanwalt Dr. Ingo Hoffmann, dem Verteidiger der Frau, eingesetzt hatte.

    Der Begriff Pump-Affäre hatte vor sechs bis sieben Jahren in Illertissen die Runde gemacht, als die Machenschaften der zuvor unbescholtenen Frau ans Tageslicht kamen. Wie so viele hatte sie in der Hoffnung, exorbitante Gewinne verbuchen zu können, Geld im Osten investiert, dabei aber totalen Schiffbruch erlitten. Die Ehe ging in die Brüche ging und die Frau begann, sich bei Bekannten Geld zu pumpen. Das war etwa 2006. Eine Zeit lang stand der Verdacht im Raum, die Frau sei spielsüchtig und würde das geborgte Geld verzocken. Nach und nach trug sie von ihren damaligen Freunden Beträge von jeweils mehreren 1000 Euro zusammen. Das erbettelte Geld addierte sich am Ende zu einer Summe von mehr als 200000 Euro zusammen. Ob das so war, ist nicht erwiesen. Jedenfalls pumpte sie sich, um die Schuldenlöcher stopfen zu können, immer neues Geld. Dabei hätte sie wissen müssen, dass sie die hohen Beträge längst nicht mehr, wie vereinbart, zurückzahlen konnte. Dieses Vorgehen wertete das Amtsgericht als Betrug. Die jetzt 60-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe.

    Noch während der Bewährungszeit machte sie weiter, versuchte wieder, sich Geld zu pumpen. Weitere Anzeige und Anklagen folgten. Die Frau war nach Berlin übersiedelt und auch dort leitete die Staatsanwaltschaft Moabit ein Ermittlungsverfahren ein. Am Ende standen die Verurteilung vom Amtsgericht Neu-Ulm zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie die Berufungsverhandlung und die Abmilderung des Urteils auf zehn Monate mit Bewährung.

    Wegen der am Dienstag angeklagten falschen eidesstattlichen Versicherung in zwei Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft schon seit längerer Zeit. In beiden Fällen – früher Offenbarungseid genannt – soll die 60-Jährige Vermögenswerte verschwiegen haben. Es handelt sich dabei um Grundstücke. Die hatte die Angeklagte möglicherweise nicht angegeben, weil die Flächen hoch mit Grundschulden belastet waren. Das Gericht muss die Frage klären, ob sie die Grundstücke trotzdem hätte angeben müssen. Kommt es zu einer neuerlichen Verurteilung, wird die Strafe mit der noch existierenden Bewährungsstrafe zusammenaddiert.

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