Die Vögel können sich nicht wehren, weder der rote Milan noch die Gans oder die Waldohreule. Für sie könnte das, was die drei Richter des 22. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu entscheiden haben, lebensbedrohlich sein. Das zumindest meint die Bürgerinitiative „Die beste Lösung für Au“. Sie sind der Ansicht, dass die geplante 110-Kilovolt-Stromtrasse, die westlich um den Illertisser Ortsteil herumgeführt werden soll, die Vogelwelt im Auwald gefährdet. Ob das allerdings auch der Senat so sieht, war gestern während der rund achtstündigen mündlichen Verhandlung über diese verfahrene Sache nicht herauszuhören.
Aber es klang eine gewisse Skepsis an, ob die Regierung von Schwaben tatsächlich richtig entschieden hatte, als sie im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens davon ausging, durch die neue Trasse seien weder die Belange des Natur- noch die des Landschaftsschutzes nicht ausgehebelt worden. Denn 2004 hatte dieselbe Behörde noch aus Gründen des Naturschutzes eine Stromtrasse durch den geschützten Auwald abgelehnt. Der Vorsitzende Richter Rainer Schenk fand es ebenfalls bemerkenswert, dass die Regierung innerhalb weniger Jahre ihre Ansichten so deutlich geändert habe. Ludwig Seitz, Anwalt der fünf gegen den 2010 ergangenen Planfeststellungsbeschluss klagenden Auer Bürger, kam immer wieder auf diese Tatsache zu sprechen.
Er hielt den Vertretern der Regierung hartnäckig vor, dass hier eine Stromleitung auf einer Länge von rund 1,6 Kilometern durch geschützten Wald geführt werden solle – nur weil die Lechwerke (LEW) aus „politischen Gründen“ die seit 1927 bestehende Leitung aus dem Ort herauslegen wollten. Dabei hätten die Menschen, die sich in den sechziger und siebziger Jahren an und unter der Trasse günstige Grundstücke kauften, gewusst, was sie da taten. Doch seiner Ansicht nach kann es nicht angehen, nun die Menschen am Ortsrand zu belasten, um die Bürgerinnen und Bürger innerorts zu entlasten. Die beste Lösung nach Ansicht der Kläger wäre ein Erdkabel, doch dem wollen die LEW aus finanziellen wie technischen Gründen nicht zustimmen. Also versucht die BI zu erreichen, wie gestern immer wieder klar wurde, dass der Energiekonzern an der sogenannten Bestandstrasse, wie es sie seit 1927 gibt, festzuhalten. Es dränge sich geradezu auf, sie weiter zu benutzen. Das wollen die Lechwerke aber nicht, zumal auch sie in Zukunft ausgebaut und mit höheren Masten versehen werden müsste.
Am Ende eines langen Verhandlungstages war klar, eine Einigung werde es nicht geben. Deshalb fällt das Gericht nun eine Entscheidung, die innerhalb von zwei Wochen den Verfahrensbeteiligten bekannt gegeben wird. Zum Schluss gab der Senatsvorsitzende zu bedenken, bei der Abwägung könnte auch eine Rolle spielen, dass sehr viele im Ort von der bestehenden Leitung betroffen seien: „Das muss auch in die Waagschale geworfen werden. Immerhin haben gegen die Bestands-trasse 1000 Bürger unterschrieben.“ Das sei durchaus erheblich: „Es erhöht das Gewicht der Abwägungen, wenn viele betroffen sind.“
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