Weil sie verbotenerweise den Polizei-, Behörden- und Rettungsdienstfunk abgehört hatten, sind gestern vom Amtsgericht Memmingen zwei Männer zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte, ein 48-jähriger freier Journalist und Fotograf, sowie einer seiner freien Mitarbeiter (34) mit sogenannten Funkscannern Gespräche von Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehren angezapft hatten, um möglichst schnell an den Einsatzorten im gesamten Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West zu sein und Fotos sowie Videos zu veröffentlichen.
Nach eigenen Angaben ist der 48-Jährige Redaktionsleiter eines Blaulicht-Internetportals aus dem Unterallgäu, das sich auf Polizei- und Feuerwehreinsätze spezialisiert hat. Die Angeklagten, der Staatsanwalt und die Richterin einigten sich nach dem Verlesen der Anklageschrift auf einen Strafrahmen von maximal 40, 50 beziehungsweise 120 Tagessätze, je nach Anzahl der Fälle, sodass der eigentlich auf zwei Tage angesetzte Prozess mit vielen Zeugen deutlich abgekürzt wurde. Im Gegenzug legten die Angeklagten Geständnisse ab.
Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz
Ursprünglich mussten sich drei Beschuldigte wegen des Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz verantworten. Das Verfahren gegen einen 30-jährigen Ostallgäuer wurde allerdings abgetrennt. Er stellte eine umfassende Aussage in Aussicht, was ihm vermutlich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage bringt, da er noch nicht vorbestraft ist und ihm nur vier Fälle vorgeworfen wurden. Der Hauptangeklagte ist bereits 14 Mal vorbestraft, hauptsächlich wegen diverser Betrugsfälle im gesamten süddeutschen Raum, Unterschlagung sowie Steuerhinterziehung. Bei ihm ging der Staatsanwalt von zwölf Abhör-Fällen aus. „Und das ist nur die Spitze des Eisbergs“, war er sich sicher. Viele Fälle seien gar nicht angeklagt worden. Bereits ab 2011 habe es den Verdacht gegeben, dass der 48-Jährige – Staatsanwalt und Richterin bezeichneten ihn als Initiator – auf illegale Weise an seine Informationen gelangt. Erst durch die Aussage eines früheren Praktikanten des Internetportals habe die Polizei konkrete Ermittlungsansätze bekommen.
Bei den Durchsuchungen unter anderem im Keller der Geschäftsräume in Memmingen hatten die Beamten umfangreiches Beweismaterial – Funkscanner, Computer, spezielle Computer- und Handyprogramme – sichergestellt.
„Ich habe andere Informationsquellen aus Kreisen, die uns gut gesinnt sind, beispielsweise bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft“, sagte hingegen der 48-Jährige. Auch Verkehrsnachrichten nannte der Memminger als Quelle. Die Richterin und der Staatsanwalt warfen dem Angeklagten vor, durch seine Taten ein negatives Licht auf Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste geworfen zu haben. „Das ist das Unangenehme an dieser Sache“, meinte die Richterin.
Sie verurteilte den 48-Jährigen zu 90 Tagessätzen à 30 Euro (2700 Euro) und den 34-Jährigen (sieben Fälle) zu 50 Tagessätzen à 20 Euro (1000 Euro). Strafmildernd habe sich bei beiden ausgewirkt, dass sie geständig waren und dass sich der 48-Jährige bei der Durchsuchung kooperativ gezeigt hatte.