Der Giftalarm nach einem Chemieunfall im australischen Canberra, die Explosion in einer Atomanlage bei Avignon und die Schrecken von Fukushima sind noch gegenwärtig und längst nicht vorbei. Dass wir selbst in nicht einmal 30 Kilometer Entfernung des Gundremminger Kernkraftwerkes leben, lässt uns, angesichts der großen und kleinen Katastrophen weltweit, im „Ratgeber für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerks Gundremmingen“ blättern, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Der Ratgeber sollte, laut Empfehlung der Herausgeber, in jedem Haushalt dort aufbewahrt werden, „wo sie ihn schnell wieder finden können, zum Beispiel in der Nähe des Telefonbuches“. Doch wie genau sollen die Ratschläge in der Broschüre umgesetzt werden? Wir fragten nach beim Günzburger Landratsamt, Fachbereich öffentliche Sicherheit und Ordnung. Georg Weishaupt vom Landratsamt hat uns geantwortet.
Wenn die Bevölkerung bei einem Störfall per Sirenenton gewarnt und im Anschluss der Aufenthalt in Gebäuden empfohlen wird, wie lange kann diese Art von „Hausarrest“ dauern? Wie ist da beispielsweise die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung geregelt? Was passiert mit alten Menschen, die auf mobile Pflegedienste angewiesen sind?
Georg Weishaupt: Der Aufenthalt in Gebäuden ist eine einfache und effektive Katastrophenschutzmaßnahme, die jedoch nur über kurze Zeit aufrechterhalten werden kann. Hierbei handelt es sich nicht um einen „Hausarrest“, sondern um die Aufforderung zum strikten und danach – je nach Lage – überwiegenden Aufenthalt in Gebäuden bis aufgrund der Richtwerte Entwarnung gegeben wird oder eine Evakuierung vorgenommen werden muss. Hinsichtlich der Dauer des Aufenthalts in Gebäuden kann hier keine konkrete Aussage getroffen werden, da diese im Ereignisfall lageabhängig sein wird. Eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ist durch die Behörden nicht vorgesehen, da davon ausgegangen wird, dass der Aufenthalt in Gebäuden nur von kurzer Dauer sein wird. Bezüglich der Eigenversorgung der Bevölkerung möchten wir auf die Broschüre, „Für den Notfall vorgesorgt, Vorsorge und Eigenhilfe in Notsituationen“, herausgegeben vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hinweisen.
Laut Broschüre scheint ein Evakuierungsplan nur für die 10-Kilometerzone zu existieren. Sind die Menschen in 12, 15 oder 25 und mehr Kilometer Entfernung (was ja auf den Krumbacher Raum zuträfe) definitiv nicht gefährdet? Oder müssen diese im Ernstfall für sich selber Sorgen? Oder stünden gar keine zusätzlichen Notunterkünfte mehr zur Verfügung?
Weishaupt: Der Katastrophenschutz ist an keine bestimmten Grenzen gebunden. Die Bevölkerung ist daher nicht auf sich gestellt. Im Ereignisfall hat die zuständige Katastrophenschutzbehörde selbstverständlich – wie bei anderen Schadensereignissen auch – für eine entsprechende Unterbringung der Bevölkerung in einem sicheren Aufnahmegebiet zu sorgen.
Dem Evakuierungsplan ist zu entnehmen, dass im Störfall die Menschen aus dem nördlichen Evakuierungsgebiet (Zone 12, 1 und 2) nach Süden, also Richtung Memmingen, Kaufbeuren und Kempten gebracht werden sollen. Die Bewohner aus den südlichen Regionen (Zone 8, 7 und 6) sollen nach Norden, Richtung Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd. Warum ist das so?
Weishaupt: Schutzmaßnahmen werden nie gleichzeitig für die gesamte Umgebung eines Kernkraftwerkes angeordnet, sondern abhängig von der Windrichtung gezielt jeweils für die betroffenen Sektoren und Zonen. Um Schutzmaßnahmen, wie eine Evakuierung, gezielt anordnen zu können, ist die Umgebung von Kernkraftwerken nach bundesrechtlichen Bestimmungen einheitlich in einzelne Sektoren und Zonen eingeteilt. Die Sektoren und Zoneneinteilung können der Übersichtskarte (vgl. Nr. 1.1 des Ratgebers) entnommen werden.
Sollte eine Evakuierung der Bevölkerung erforderlich werden, wird auch diese – je nach Windrichtung – nur für einen bestimmten Bereich (Sektoren, Zonen) angeordnet. Die Aufnahmeräume (Unterbringungsorte) für die betroffene Bevölkerung liegen entsprechend unseren Planungen immer entgegen der Windrichtung und in sicherer Entfernung zum Kernkraftwerk. Hintergrund dieser Planung ist, dass die betroffene Bevölkerung aus dem möglicherweise kontaminierten Gebiet herausgebracht wird.
Im Katastrophenplan betonen Sie, dass die Mehrheit der Bevölkerung mit dem eigenen Pkw die Notunterkünfte aufsucht. Für den Rest sollen Busse eingesetzt werden. In Fukushima haben wir gesehen, wie es Engpässe an Tankstellen gab, wenn alle Pkw auf einmal tanken und fahren wollen. Gibt es Pläne für die Benzinversorgung? Gibt es Routenpläne für den Fall einer Massenevakuierung?
Weishaupt: Im „Ratgeber für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerks Gundremmingen“ ist davon die Rede, dass ein Großteil der Bevölkerung das zu evakuierende Gebiet mit dem Pkw verlässt.
Es gibt vorgeplante Evakuierungswege, welche der Bevölkerung im Ereignisfall konkret bekannt gegeben werden.