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Städtische Wohnungen: Es bleibt, wie es ist

Städtische Wohnungen

Es bleibt, wie es ist

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    Auch die Wohnungen in der Brunnenstraße sind in städtischem Besitz.
    Auch die Wohnungen in der Brunnenstraße sind in städtischem Besitz. Foto: Foto: Monika Leopold-Miller

    Krumbach Die Gründung eines Kommunalunternehmens, das sich um die Sanierung städtischer Wohnungen kümmern soll, war vor Weihnachten beschlossen worden (siehe Infokasten). Doch wie viel Kompetenzen sollen vom Stadtrat dem Unternehmen übertragen werden? Diese Debatte erfuhr in der jüngsten Sitzung des Stadtrates ihre Fortsetzung. Weisungen des Stadtrates müssten für das Kommunalunternehmen auf alle Fälle gelten, betonte der SPD-Fraktionsvorsitzende Christoph Helmes. Er beantragte, die Satzung des Kommunalunternehmens „Krumbacher Stadtimmobilien“ in mehreren Punkten zu ändern. Dies wurde von der Mehrheit des Rates abgelehnt. Bürgermeister Hubert Fischer verwies darauf, dass Bürgermeister und Stadtrat ja im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens vertreten seien.

    Helmes hatte beantragt, dass der Verkauf von Immobilien, die Errichtung von Neben- und Hilfsbetrieben sowie die Aufnahme von Krediten beziehungsweise die Übernahme von Haftungsrisiken über einem jeweiligen Betrag von 50000 Euro hinaus der vorherigen Zustimmung des Stadtrates bedarf. Er hob ferner die Weisungsbefugnis des Stadtrates hervor. Bei einer Abstimmung entgegen einer solchen Weisung müsse der Vorsitzende den Vollzug des Beschlusses aussetzen und in dem Stadtrat zur Überprüfung vorlegen. Zudem müssten für das Kommunalunternehmen die bisherigen Richtlinien für den Verkauf städtischer Immobilien gelten.

    Nur vom Stadtrat zu verändern

    Die Einteilung der dem Kommunalunternehmen übertragenen Immobilien in die Gruppen „Verbleib beim KU“ beziehungsweise „Verkauf möglich“ solle vom Stadtrat vorgenommen und nur von diesem verändert werden können.

    Der Rat könne dem Kommunalunternehmen keine rechtsverbindlichen Weisungen erteilen, aber Stadträte würden doch im Kommunalunternehmen sitzen, betonte 2. Bürgermeister und CSU-Fraktionsvorsitzender Gerhard Weiß. Er fragte nach, wie hinsichtlich der Richtlinien künftig verfahren werde. Bürgermeister Fischer meinte, dass an keine Änderung in der Vorgehensweise gedacht sei. Dr. Josef Langenbach (3. Bürgermeister, UFWG) betonte, dass seine Fraktion den Antrag von Helmes ablehne. Auch im Bereich der Kreiskliniken habe sich die Organisationsform Kommunalunternehmen bewährt. Ähnlich sah dies Johann Geiger (JW/OL-Fraktionsvorsitzender). Stadträte seien in das Kommunalunternehmen eingebunden, sagte er. Diskutiert wurde im Rat, wie es mit den Eigentumsrechten aussehe. Kämmer Hubert Bühler hob hervor, dass eine Eigentumsübertragung an das Kommunalunternehmen stattfinde. Die Debatte zeige, dass eben doch noch einiges zu klären sei, meinte Helmes. Wer jetzt darauf verzichte, die Satzung entsprechend auszugestalten, solle dann nicht seine Hände in Unschuld waschen.

    Bei der Abstimmung wurden die von Helmes beantragten Änderungen und Ergänzungen der Satzung dann aber mit klaren Mehrheiten abgelehnt. (pb)

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