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Gebühren werden angehoben: Gräber werden teurer

Gebühren werden angehoben

Gräber werden teurer

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    Die Grabgebühren werden demnächst wohl in vielen Kommunen angehoben werden.
    Die Grabgebühren werden demnächst wohl in vielen Kommunen angehoben werden. Foto: Monika Leopold-Miller

    Landkreis In vielen Kommunen werden die Grabgebühren in nächster wohl ansteigen. Denn die Kommunen müssen auch im Bereich Friedhof künftig kostendeckend arbeiten. Dies hat der Kommunaler Prüfungsverband verfügt.

    Die Grabgebühren fallen bei den einzelnen Kommunen in der Höhe bisher sehr unterschiedlich aus. Gründe dafür sind zum einen die Kalkulationsgrundlagen und zum anderen beispielsweise an Friedhöfen getätigte Investitionen. Vergleiche sind deshalb nicht so einfach anzustellen. Dennoch werden sich die Kosten vermutlich allmählich annähern, denn laut Kommunalen Prüfungsverband sollen die Gebühren für Bestattungseinrichtungen grundsätzlich kostendeckend sein, wie Fridolin Kerler von der Krumbacher Stadtverwaltung erklärt. Spielräume gebe es für die Kommunen bei Bereichen, die das öffentliche Interesse betreffen, zum Beispiel die Pflege eines Parks. Einige Kommunen hatten die Grabgebühren bisher relativ frei festgelegt und dabei in den vergangenen Jahren kräftig draufgezahlt.

    In Münsterhausen beispielsweise ergaben sich laut Nachkalkulationen Unterdeckungen bei den Grabgebühren von 2007 bis 2010 von jährlich 5000 Euro bis 16000 Euro. Deshalb wurde in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats über eine Erhöhung debattiert worden (wir berichteten). In Krumbach liegen die Gebühren für eine Grabstätte mit vier oder mehr Plätzen bei 1712 Euro, für ein Einzelgrab bei 666 Euro und für ein Urnengrab bei 166 Euro. Diese Beträge gelten für die Dauer von 20 Jahren. Diese Zeit ist die sogenannte Ruhefrist, die jedoch nicht bei allen Kommunen gleich ist. Es hängt von der Beschaffenheit des Bodens auf dem jeweiligen Friedhof ab, wie von Markus Voh, Stadtverwaltung Thannhausen, zu erfahren ist.

    In Thannhausen betragen die Gebühren für eine Familiengrab 1290 Euro, für ein Einzelgrab 641 und für eine Urnenbestattung je nach Stele oder Urnenfeld zwischen 674 und 1278 Euro. Bei den Urnengräbern beträgt die Ruhefrist zehn Jahre, erklärt Voh.

    Über die Situation in Neuburg informieren wir in der Freitagsausgabe der Mittelschwäbischen Nachrichten.

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