Aletshausen Die Gemeinderäte machten sich jetzt ein Bild von den Schäden am ehemaligen Feuerwehr-Gerätehaus, das der Burschenverein nutzt. Die Reparatur erhielt ebenso grünes Licht wie der Antrag von Stefan Mußack, der ein gemeindliches Areal als Holzlagerplatz benutzen möchte.
Als der Burschenverein, dem heute Christian Miller vorsteht, im September 2009 mit der Gemeinde einen Vertrag über die Nutzung des ehemaligen Feuerwehrhauses abschloss, wurde unter anderem vereinbart: Schönheitsreparaturen und kleine Renovierungen sind von den Vereinsmitgliedern kostenlos selbst zu erledigen, wobei die Gemeinde die Materialkosten übernimmt. Bevor größere Reparaturen in Angriff genommen werden, ist mit der Gemeinde Rücksprache zu halten.
Da die Außenfassade rundum Blessuren und Putzschäden aufweist, wollen die Burschen ihr Domizil wieder aufpolierten, wozu sie die finanzielle Hilfe der Gemeinde benötigen. Beim kürzlichen Ortstermin begutachtete das Gemeindegremium das erhaltungswürdige Fachwerkhaus an der B16 in der Dorfmitte. Seit der letzten Renovierung vor rund zwölf Jahren hat das Wetter dem Gebäude stark zugesetzt, wurde von Bürgermeister Georg Duscher sowie Räten festgestellt – alle stimmten einer Erneuerung zu. Die Materialkosten übernimmt die Gemeinde, die Arbeiten erledigen die Vereinsmitglieder mit einem Experten, den die Gemeinde beauftragt.
Holzlagerplatz Gemeinderat Stefan Mußack benötigt in Waltenhausen für seinen Holzhandel-Betrieb mit Sägewerk mehr Lagerplatz. Sein Grundstück grenzt unmittelbar an ein gemeindliches Areal an, das nicht genutzt wird. Mußack schlug vor, den von ihm benötigten Platz mit Boden abzudecken und so herzurichten, dass das Regenwasser nicht auf die Straße, sondern Richtung Eislaufplatz läuft. Beim Anblick von abgelagerten Reifen und Metallteilen sagte der Bürgermeister: „Wenn der Verursacher festgestellt werden kann, wird dieser herangezogen. Wir können fast froh sein, wenn Kollege Mußack den Platz benutzt, dann kann dieser nicht verschandelt werden.“
Wildschäden Duscher trug das Schreiben des Landratsamts vor, in dem aufgefordert wird, die geschädigten Landwirte sollen ihre Wildschäden umgehend der Gemeinde melden. Die Kommunen sollen diese unverzüglich weiterleiten, damit die Behörde rechtzeitig Abhilfe und Vorsorge treffen könne.