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Landgericht Memmingen: Im Straßengraben auf Mann eingeprügelt

Landgericht Memmingen

Im Straßengraben auf Mann eingeprügelt

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    Symbolbild.
    Symbolbild.

    Mit einer Erklärung begann am Donnerstag  die Verhandlung gegen einen vorbestraften 29-jährigen Thannhauser, der im Februar einen elf Jahre älteren Bekannten auf offener Straße verprügelt und schwer verletzt haben soll. Ihm fehle die Erinnerung an diesen Abend, ließ er über seine Verteidiger verlautbaren. Er wisse nicht, warum er auf den 40-Jährigen in einem Graben immer und immer wieder eingeschlagen habe. Und er habe sich bereits persönlich entschuldigt.

    Er könne sich nur noch daran erinnern, dass seine Hände und seine Kleider blutig waren, und er auf dem Boden seines Zimmers lag. Die Polizei war schnell auf ihn als mutmaßlichen Täter gekommen und hatte ihn noch am selben Abend im Haus seiner Eltern in Thannhausen festgenommen.

    An einem Supermarkt in der Stadt hatte er laut Anklage der Staatsanwaltschaft den 40-jährigen Bekannten getroffen. Gemeinsam tranken sie Bier und eine Flasche Wodka. Dann machte sich der Ältere mit dem Fahrrad auf den Nachhauseweg – im Blut hatte er über zwei Promille Alkohol. Dem hatte auch der 29-Jährige, der damals auch nach eigenen Angaben Drogen konsumierte, ordentlich zugesprochen. Nach einer Fahrradfahrt in Schlangenlinien, so ein Zeuge, holte er den 40-Jährigen in der Fritz-Kieninger-Straße ein. Dort kam es offenbar zu einem Streit.

    Spaziergängerin vernimmt Wimmern im Graben

    In dessen Folge riss er den älteren Mann von hinten um und prügelte im Graben auf ihn ein. Wie massiv die Schläge waren, beschrieb vor Gericht eine Frau, die gerade mit ihrem Hund unterwegs war. Aus dem Graben vernahm sie ein Wimmern. Als sie die Situation erfasste, schrie sie mehrmals, dass sie die Polizei rufen werde. Dann rannte sie zu ihrer Schwester, die in unmittelbarer Nähe wohnt, um die Polizei und einen Sanka zu verständigen. Der Mann, den sie in der Dunkelheit nicht erkannte, habe mit seinen beiden Fäusten zugeschlagen. „Ich dachte, das gibt’s doch gar nicht.“ Erst nach den Schreien habe der 29-Jährige von seinem Opfer abgelassen.

    Der 40-Jährige war schwer verletzt. Das bestätigte gestern die Ärztin, die ihn im Februar im Krumbacher Krankenhaus behandelt hatte. Der Mann hätte viele Prellungen im Gesicht gehabt und schwer geatmet. Sieben Rippen waren gebrochen. Sechs Tage musste er auf der Intensivstation bleiben, weitere fünf Tage war er ans Krankenbett gefesselt. „Es bestand keine konkrete Lebensgefahr“, sagte die Ärztin. Freilich anders wäre es gewesen, wenn die Lunge kollabiert wäre. „Er hatte Glück.“ Landgerichtsarzt Dr. Horst Bock umschrieb es ähnlich: „Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass keine Lebensgefahr bestanden hat.“ Und: „Die Verletzungen müssen potenziell als lebensbedrohend angesehen werden.“

    Insgesamt sieben Rippen gebrochen

    Die schweren Verletzungen wurden dem schon vorbestraften Angeklagten, der von Reinhard Dauer (Ichenhausen) und Tino Brückner (Memmingen) verteidigt wird, in der Verhandlung vor Augen geführt: Fotografien vom aufgequollenen, blutverschmierten Gesicht des Opfers.

    Der 40-Jährige sollte auch als Hauptzeuge in dem Prozess aussagen. Er erschien jedoch nicht. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein setzte deshalb ein Ordnungsgeld von 300 Euro fest. Auch die Polizei versuchte gestern, den Mann zu finden. Doch vergebens. Nächste Woche soll der Prozess fortgesetzt werden.

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