Keine Unterordnung unter waldbaurechtliche Überlegungen
Krumbach Der Bayerische Jagdverband lehnt eine pauschale Aufhebung der Schonzeit ab. Tierschutz kann nicht beliebig waldbaulichen Überlegungen untergeordnet werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Erich Frey, der Vorsitzende des Jägervereins Krumbach, hält ebenfalls nichts von einer Aufhebung.
Die Bayerischen Staatsforsten beabsichtigen, in rund 50 Jagdrevieren in ganz Bayern die Schonzeit bis 31. Januar 2012 für weibliches Rehwild und Kitze aufzuheben. Wegen der Witterung und der Mast von Buche und zum Teil Eiche konnten in einer Reihe von Staatsjagdrevieren die Abschusspläne noch nicht erfüllt werden, heißt es. Zwischenzeitlich liegen entsprechende Anträge bei zahlreichen Jagdbehörden vor. Eine Verlängerung der Jagdzeit kann nicht damit gerechtfertigt werden, dass der Abschussplan nicht innerhalb der regulären Jagdzeit erfüllt worden ist, sagt Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident des Bayerischen Jagdverbands (BJV).
„Die Staatsforsten haben zwischen viereinhalb und achteinhalb Monaten Zeit gehabt, ihren Abschuss von weiblichem Rehwild zu erfüllen. In dieser Zeit sind sie ihrer Verpflichtung offensichtlich nicht nachgekommen. Möglicherweise haben sie sich mit zu hohen, unrealistischen Abschussplänen selbst unter Erfolgszwang gesetzt. Abschüsse über den 15. Januar hinaus bedeuten nach Auffassung des BJV und unabhängiger Wildbiologen zusätzlichen Stress und weitere Energieverluste für das Wild. Diese Faktoren sind nicht nur aus Gründen des Tierschutzes abzulehnen, sondern können ungewollt zu einem erhöhten Wildverbiss in den Wäldern führen. Vocke: „Es geht nicht an, dass Schonzeitregelungen, die vorrangig zum Tierschutz erlassen wurden, beliebig waldbaulichen Überlegungen untergeordnet werden.“ (zg)
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