Aletshausen Die Investor-Firma „renerco“ aus München beabsichtigt westlich von Aletshausen ein Solarfeld zu errichten, das bis zum 1. Juli seinen Betrieb aufnehmen soll. Aus diesem Grund hat sie das Krumbacher Architekturbüro Kling Consult beauftragt, für die Anlage einen Bebauungsplan aufzustellen. Im jüngsten Gemeinderat ging es um die Einwände von Behörden und Träger öffentlicher Belange. Beim Thema Blendschutz gab es eine Diskussion, die zu keinem befriedigenden Ergebnis führte.
Bei einem Gespräch mit dem betroffenen Ehepaar, dessen Haus einen Abstand von über 60 Metern zur geplanten Anlage hat, ging es unter anderem um eine mögliche Blendwirkung und die Frage, wie ein Blendschutz verwirklicht werden soll. Dazu erklärte Planer Peter Wolpert: Ein Mindestabstand zur Wohnbebauung sei gesetzlich nicht vorgeschrieben. In einem Gutachten komme zum Ausdruck, dass bei dem betroffenen Wohnhaus Blendwirkungen oberhalb der Richtwerte festgestellt wurden. Diese können durch die im neuen Bebauungsplan vorgesehenen Sichtschutz vermieden werden. Dafür sind zwei acht Meter lange und zwischen 2,4 und 4,7 Meter hohe Matten am Zaun der Anlage vorgesehen. Dazu fragte Bürgermeister Georg Duscher, ob es nicht besser wäre, diesen großflächigen Blendschutz erst zu bauen, wenn die Blendung wirklich stört. Dieser Meinung war mehrheitlich der Gemeinderat. Es entspann sich eine Diskussion, auch mit dem betroffenen Hausbesitzer, der unter den sechs Zuhörern war.
Das sind die Einwände und Bedenken der Behörden und Träger öffentlicher Belange:
Landratsamt Die Behörde weist auf den Immissionsschutz, die Grünordnung und den naturrechtlichen Ausgleich hin, der bereits in den zweiten Entwurf des Bebauungsplanes eingeflossen sei.
Landwirtschaftsamt Flächen, die für landwirtschaftliche Nutzung gut geeignet sind, sollten nur in Ausnahmefällen für eine andere Nutzung verwendet werden, schreibt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Standortwahl erfolgte auf Grundlage einer Alternativenprüfung. Es hat sich gezeigt, dass im gesamten Gemeindegebiet keine geeigneten Alternativstandorte zur Verfügung stehen.
Bahn Die Bundesbahn, deren Gleis der Strecke Günzburg-Mindelheim an der Anlage vorbeiführt, bringt vor: Es sind Erschütterungen, Lärm, sowie Abgase des Bahnbetriebes vom Betreiber entschädigungslos hinzunehmen. Für den benachbarten Bahnübergang wird auf ein Sichtdreieck verwiesen. Die Sicht zum Andreaskreuz muss mindestens 265 Meter betragen.
Der Beschlussvorschlag: Zaun und Eingrünung gewährleisten die erforderliche Übersicht. Das geforderte Sichtdreieck wurde in den Bebauungsplan übernommen. Ein Gutachten weist nach, dass die Anlage keine Blendung für Lokführer erzeugt.
Bauernverband Die Eingrünung dürfe nur mit heimischen Gehölzarten erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass diese laufend gepflegt wird. Weiter wird ein Grenzabstand von mindestens 0,5 Meter für die Umzäunung gefordert, um die Bewirtschaftung der Nachbargrundstücke weiterhin zu gewährleisten. Den Anregungen wird entsprochen. Im Süden hat die Eingrünung einen Abstand von 4,5, im Norden von 1,3 Metern.