Die Güterhalle darf nicht abgerissen werden
Landratsamt weist den vor fünf Jahren von der Gemeinde gestellten Abbruch-Antrag zurück. Das Gebäude ist denkmalgeschützt.
Fünf Jahre hat es gedauert, bis das Landratsamt den Antrag der Gemeinde Schondorf auf Abriss der denkmalgeschützten ehemaligen Güterhalle am Schondorfer Bahnhof jetzt verbeschieden hat. Das Ergebnis: Die dafür erforderliche denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wird nicht erteilt. Damit dürfte auch das Ergebnis des Bürgerentscheids vor zwei Jahren Makulatur sein: Eine knappe Mehrheit der Schondorfer (769:712 Stimmen) hatte sich am 25. Mai 2014 dafür ausgesprochen, das seit Langem ungenutzte Gebäude zu beseitigen. Dem steht aber nun der abschlägige Bescheid des Landratsamts entgegen.
In einer Pressemitteilung informierte das Landratsamt jetzt über den Vorgang: Begründet wird die Ablehnung des Schondorfer Antrags damit, „dass der Güterschuppen ein geschichtlich und künstlerisch wichtiges Denkmal darstellt und sich vor allem die ursprüngliche Absicht der Gemeinde, die Bahnhofstraße (Busspur, Parkplätze, Aufstellfläche für wartende Schüler) zu überplanen, mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit nachweislich zu verbessern, aufgrund der fehlenden Planungshoheit der Gemeinde für das Bahngrundstück nicht verwirklichen ließ“.
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