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Wochenendhäuschen
05.07.2011

Doch nicht so einsam

Idyllisch gelegen, aber der Eigentümer dieser Hütte in Riederau dürfte von Amts wegen wohl keine Baugenehmigung bekommen.
Foto: Foto: Gerald Modlinger

Ungenehmigtes Bauvorhaben fliegt bei gerichtlichem Ortstermin auf. Bauausschuss verweigert Einvernehmen mit Quasi-Neubau

Dießen/Riederau Das nördliche Ende der Gartenstraße, im Landschaftsschutzgebiet und wenige Meter vor dem Naturschutzgebiet der Enzianwiese, ist ein recht verschwiegenes und schwer einsehbares Plätzchen. Doch so einsam, wie es sich ein Bauherr vielleicht erhoffte, ist es doch nicht. Der Um- bzw. Neubau seines Wochenendhäuschens, für den er keinen Bauantrag gestellt hatte, blieb nicht unentdeckt. Dass die Baumaßnahme aufflog, ist Zufall zu verdanken. An einem sonnigen Spätherbsttag schauten sich in der Gegend etliche Vertreter der Bauverwaltung in Gemeinde und Landratsamt um. Anlass war ein Ortstermin des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte über eine verweigerte Baugenehmigung auf einem benachbarten Wochenendgrundstück zu befinden (LT berichtete). Und da schweifte der Blick der Amtspersonen auch auf eine ihnen bislang nicht bekannte Baustelle.

Kurz darauf wurde das Landratsamt aktiv: Die Genehmigungsbehörde stellte den Bau ein und verlangte einen Bauantrag. Die Aktivitäten auf dem Grundstück kämen nämlich einem Neubau gleich, so die Sicht des Landratsamtes nach einem Augenschein. So sei der Dachstuhl komplett erneuert worden, die 28 Quadratmeter große Hütte nach Westen vergrößert, die Außenverkleidung sei ebenfalls erneuert worden und mit umfassenden Bodenbelagsarbeiten begonnen worden. Außerdem führte der Eigentümer bereits vor zehn Jahren Baumaßnahmen ohne Genehmigung durch. Einen 2004 eingereichten Antrag auf Anbau und Dacherneuerung lehnte die Gemeinde ab.

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