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Windkraftanlagen: Gemeinde und Bürger beteiligen

Windkraftanlagen

Gemeinde und Bürger beteiligen

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    Obermeitingens Bürgermeister Clemens Weihmayer (links) und Andreas Graf vom Landratsamt in der jüngsten Ratssitzung.
    Obermeitingens Bürgermeister Clemens Weihmayer (links) und Andreas Graf vom Landratsamt in der jüngsten Ratssitzung. Foto: Sybille Heidemeyer

    Die Gewinnung von Wind- und Solarenergie steht derzeit bei vielen Gemeinden auf der Tagesordnung. „Das Thema wird auch uns in nächster Zeit beschäftigen“, konstatierte Obermeitingens Bürgermeister Clemens Weihmayer und lud Diplom-Verwaltungswirt Andreas Graf zu einem Informationsgespräch in die jüngste Gemeinderatssitzung ein. Graf, Leiter der Kommunalaufsicht und Ansprechpartner für Wirtschaftsförderung im Landratsamt Landsberg, erläuterte, ob und wie Gemeinden – auch mit Bürgerbeteiligung – als Betreiber von Fotovoltaik- und Windkraftanlagen auftreten können.

    Er sagte, dass grundsätzlich die Kommunen die örtliche Planungshoheit hätten und in ihrem Ortsgebiet Flächen für Fotovoltaik ausweisen oder Windkraftanlagen bauen können. Um geeignete Flächen für Windkraftanlagen gemeindeübergreifend festzulegen, strebt der Landkreis wie berichtet einen gemeinsamen Teilflächennutzungsplan aller 31 Gemeinden im Landkreis an, der im Frühsommer auf den Weg gebracht werden soll. Kommunalrechtlich gesehen darf eine Gemeinde Strom erzeugen, aber nur zur Deckung des örtlichen Bedarfs. „Das ist bei Windkraft ein Problem“, sagte Graf, denn es werde ein Vielfaches an Strom produziert. Um als Gemeinde dennoch Windräder zu betreiben, könne sie ein Kommunalunternehmen, einen Zweckverband oder eine Genossenschaft gründen. Oder sie beteilige sich an einer GmbH.  Mehr darüber lesen Sie in der Printausgabe des Landsberger Tagblatts.

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