Gericht kassiert die Baugenehmigung
Riederau Konkret ging es nur um die Erweiterung eines rund 30 Quadrat-Wochenendhäuschens um ein Zimmer, doch ein Ortstermin des Verwaltungsgerichts München in der Riederauer Gartenstraße drehte sich auch um eine Grundsatzfrage: Ist das Gelände nördlich des Steinigen Grabens Außen- oder Innenbereich? Die 11. Kammer unter Vorsitz von Richter Volker Berberich unterstützte die Position der Gemeinde: Das Gericht hob eine Baugenehmigung auf, die das Landratsamt mit Verweis auf eine Innenbereichslage erteilt hatte.
Das Terrain am nördlichen Ortsrand von Riederau ist seit Jahrzehnten heiß umstritten. Bis in die 1970er Jahre hinein konnten in der früheren Gemeinde Rieden offensichtlich recht ungeordnet Wochenendhäuschen und Wohnhäuser errichtet werden. Bisweilen erstreckte sich die Bautätigkeit auch über den Steinigen Graben hinaus in Richtung Seeholz. Die dortigen Ländereien sind vor Jahrzehnten für großflächige Baugebiete parzelliert worden, die damals angedachten Straßenführungen lassen sich auf den Lageplänen gut erkennen. Allerdings stehen die Flächen seit Jahrzehnten unter Landschafts-/Naturschutz. Gegenüber Neubau- und Erweiterungswünschen verhält sich die Marktgemeinde seit der Eingemeindung Riederaus 1978 ablehnend.
Gemeinde verweigerte das Einvernehmen
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