Eine ganz besondere und wohl wirklich unvergessliche Kaffeefahrt haben am Dienstag 19 überwiegend ältere Personen aus dem Raum Ingolstadt im Ammerseegebiet erlebt. Von Gerald Modlinger

In die Veranstaltung platzte nämlich die Dießener Polizei, die der als „Weihnachtsfeier“ deklarierten Aktion ein vorzeitiges Ende machte. Gegen die Verantwortlichen, zwei 44 und 48 Jahre alte Männer aus Sachsen-Anhalt, wurden Ermittlungen nach dem Gewerberecht eingeleitet, außerdem wird geprüft, ob Straftatbestände vorliegen.
Durch einen Teilnehmer der Kaffeefahrt hatte die Polizei von der Veranstaltung in einer Greifenberger Gaststätte Wind bekommen, die entgegen der Vorschriften nicht bei der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft Schondorf angemeldet worden war. Daraufhin unterzogen Vertreter von Landratsamt, Gemeinde und Polizei die Veranstaltung einer Kontrolle, meldet die Inspektion in Dießen.
Dabei wurde festgestellt, dass den Reiseteilnehmern Topfsets und Matratzen angeboten wurden, zu Preisen, die sich laut Polizei zwischen 2000 und über 3000 Euro bewegten. Offensichtlich seien diese Waren überteuert gewesen, heißt es im Polizeibericht. Dennoch hatten einige Gäste der sogenannten „Weihnachtsfeier“ schon Kaufverträge abgeschlossen. Als den Kunden der Sachverhalt dargelegt wurde, konnten diese Verträge rückgängig gemacht werden. Die Veranstaltung wurde aufgelöst, Kaufverträge und Waren vom Landratsamt sichergestellt, um den tatsächlichen Wert der zum Verkauf angebotenen Gegenstände abzuklären. Sollten diese wie vermutet überteuert sein, könnte der Straftatbestand des Betrugs beziehungsweise des versuchten Betrugs im Raum stehen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass mit einer Teilnahme an einer sogenannten „Kaffeefahrt“ sehr vorsichtig umgegangen werden soll. „Oftmals werden überteuerte Produkte angeboten, und die Teilnehmer werden durch geschicktes Verkaufsverhalten der Veranstalter zu einem Kauf gebracht“, so der Polizeisprecher.
Grundsätzlich bestehe zwar ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Das nutze aber meist nicht viel, da das bereits bezahlte Geld in der Praxis nicht rückforderbar sei. „Das sind oft Briefkastenfirmen, oder im Vertrag ist nicht nachvollziehbar, mit welcher Firma er geschlossen wurde“, schildert ein Sprecher der Dießener Polizei die Problemlage.
Wie es um den Wahrheitsgehalt von Einladungen zu solchen Kaffeefahrten bestellt ist, lässt sich auch in diesem Fall gut ablesen: Die Teilnehmer waren zu einer kostenlosen „Weihnachtsfeier im Festsaal des Gasthauses ’Zum Goldenen Anker’ in der Region Naturpark Starnberger See“ eingeladen worden. Tatsächlich ging es jedoch nach Greifenberg, zumal es einen „Goldenen Anker“ am Starnberger See gar nicht gibt. Gelockt wurden die Reiseteilnehmer mit einem „leckeren Weihnachtsmenü an unserer weihnachtlich geschmückten Tafel“, Kaffee und Kuchen, obendrein noch mit zwei bratfertigen Weihnachtsenten und einer Martinsgans und darüber hinaus einem weiteren „Weihnachtsgeschenk“ nach Wahl. Von den Topfsets und Matratzen war in dem Anschreiben übrigens nichts zu lesen.
Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.|
|
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: