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Hausordnung: Keine Altersobergrenze in Landjugendräumen

Hausordnung

Keine Altersobergrenze in Landjugendräumen

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    In den KLJB-Räumen (hier der Zugang in Hofstetten) gibt es nun doch keine Alterbeschränkung für die Besucher.
    In den KLJB-Räumen (hier der Zugang in Hofstetten) gibt es nun doch keine Alterbeschränkung für die Besucher. Foto: Thorsten Jordan

    Mit 8:2 Stimmen hat der Gemeinderat Hofstetten die Streichung der umstrittenen Altersobergrenze aus der Hausordnung für die Räume der Katholischen Landjugendbewegung (KLJB) genehmigt. Im November 2011 hatte der Gemeinderat die von der KLJB vorgelegte Nutzungs- und Hausordnung für die Jugendräume in Hofstetten und Hagenheim beschlossen, allerdings mit dem Zusatz, dass die Räume nur für unter 25-Jährige offen stehen. Diese Festlegung einer Altersobergrenze war bei der KLJB auf Widerstand gestoßen.

    Als Grund für den Protest nannten die Verantwortlichen unter anderem, dass sich gerade in dieser Altersgruppe einige sehr aktive und deshalb unverzichtbare Mitglieder befänden.

    Mehr zum Thema in unserer Printausgabe.

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