Donnerstag, 23. Mai 2013

07. November 2010 20:50 Uhr

St. Martin

Kindergärten müssen an die GEMA zahlen

Abzocke oder gutes Recht? Kindergärten müssen für Liedkopien Lizenzgebühren zahlen. Manche Einrichtungen und Eltern sind wütend, die GEMA versteht den Aufschrei nicht.

St. Martin Laternen

Kurz vor dem Sankt-Martins-Umzug am kommenden Donnerstag ist das Thema wieder aktuell. Dabei müssen Kindergärten schon seit Jahresbeginn für Kopien von Liedern, Texten oder Noten an die GEMA zahlen. Die GEMA handelt als Inkassounternehmen für die Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition. Diese vertritt Verlage, die Liedbücher veröffentlichen.

"Für einmalig schon 56 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer dürfen Kindergärten ein Jahr lang bis zu 500 Kopien selbst anfertigen", wirbt die VG Musikedition auf ihrer Webseite. Die Pauschallizenzen summieren sich bis auf 2224 Euro netto bei bis zu 20 000 Kopien.

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Kindergärten, die keine Kopien machen, müssen nicht zahlen. Doch die meisten Einrichtungen geben Kindern regelmäßig Liedblätter mit nach Hause. Eine Alternative wäre, Texte und Melodien per Hand abzuschreiben. Es geht schließlich nicht um die Lieder an sich, die unter Umständen schon sehr alt und damit nicht mehr urheberrechtsgeschützt sind, sondern um die Kopien aus neueren Liedheften.

"Abschreiben wäre viel zu aufwendig", heißt es dazu im Landsberger Christophorus-Kindergarten. Früher hätten die Mitarbeiter dort für jedes Kind eine Liedmappe angefertigt, mit dem diese mit ihren Eltern zum Beispiel üben konnten. "Jetzt haben wir die Kopien zwangsläufig sehr reduziert", sagt eine Mitarbeiterin. Als sie das Schreiben der GEMA erhalten haben, hätten sie sich daher "natürlich geärgert". Nun zahlt der Christophorus-Kindergarten eben.

Urheberrechtsgesetz verbietet das Kopieren von Noten

Hintergrund für die Diskussion ist, dass es in Deutschland nach dem Urheberrechtsgesetz grundsätzlich verboten ist, Noten zu kopieren. Wer Lizenzverträge abschließt, kann diese dennoch in begrenztem Umfang machen und verwenden. In der Vergangenheit, sagt die VG Musikedition, habe es für Kindergärten keine legale Möglichkeit gegeben, Kopien von einzelnen Liedern zu machen - es mussten immer komplette Bücher gekauft werden, die dann ebenfalls wieder nicht kopiert werden durften. Dass Kopieren früher strafbar war, dürften viele Erzieher nicht gewusst haben.

"Früher war es für die Kindergärten ein viel größerer Aufwand", meint Peter Hempel von der GEMA. Sie hätten alles - um legal zu handeln - für jedes einzelne Lied mit dem jeweiligen Rechteinhaber abklären müssen. "Das wollten wir vereinfachen." Den Vorwurf der "Abzocke", wie er derzeit in manchen Internetforen und unter Eltern zu hören ist, kann Peter Hempel nicht nachvollziehen. "Ich kann mir den Aufschrei nicht erklären. Wir denken, dass es so für die Einrichtungen sinnvoller ist als vorher."

Den Evangelischen Kindergarten in Landsberg betrifft die Diskussion derzeit zwar auch, gezahlt wurde dort aber noch nicht. "Unser Landesverband klärt das ab", sagt die Leiterin Gabi Römer. Seit Monaten seien die Lizenzen Thema, aber keiner wisse so richtig Bescheid. Die Evangelische Landeskirche samt ihrer Einrichtungen hat mit der VG Musikedition allerdings Pauschalverträge, etwa für Kopien für Gottesdienste - das aber auch wieder nur, wenn sie beispielsweise nicht zusammengetackert sind.

Liedblätter in Gottesdiensten, die die Landsberger Kindergartenkinder mitgestalten, dürften daher von der Regelung der Kirche gedeckt sein. Im Normalfall komme es ohnehin nicht oft vor, dass der Evangelische Kindergarten Liedblätter verteile. Am Freitag zumindest, wenn die Buben und Mädchen ihren Sankt-Martins-Gottesdienst feiern, so Römer, werde es aber natürlich auch wieder Kopien zu "Laterne, Laterne" und Ähnlichem geben. Auch wenn viele Kinder solche traditionellen Lieder wohl ohnehin schon auswendig können. loet

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